Studium ist objektiv unmenschlich

  • ............... Oder wir lassen diesen Thread jetzt einfach in der Versenkung verschwinden.

    ausgesprochen fragwürdiger Vorschlag

    Als Regulativ (zu z.B. diesen albernen Filmchen der Justiz in NRW) sollten die vielen Schattenseiten nicht unerwähnt bleiben.


    :daumenrau

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • habe lange gerungen, ob ich was dazu ablasse...
    Unmenschlich ist die Situation des Proletariats (was vlt. seit den Studien von Marx und Engels sich lediglich strukturell verändert hat) . Mittlerweile auch die der "mittleren Angestellten". Der Angst lässt sich nur noch entgehen, wenn erkannt wird, es gibt nix zu verlieren, also "harzen". Aber wr will dies schon...
    Zum Ausgangspost: von der Schule in die nächste Schule !
    Das Rechtspflegerstudium ist ein sehr verschultes Studium, also für Schulabgänger an sich nicht gewöhnungsbedürftig. Ich hab den Kram angefagen da war ich schon 20 Jahre aus der Schule raus :D
    Mit hat vor dieser Zeit einmal ein frischgebackener Rpfl. mal gesagt, da werden Subsumtionsmaschinen gebastelt. Ja das sagt sehr viel.
    Onlie "unterricht", Folien runterrattern, was soll da herangezüchtet werden ?
    Mir sagte neulich eine Anwärterin: "teleologische Reduktion habe ich vor 2 Monaten das erste mal gehört". Nein, wir fragen uns jetzt besser nicht, wann die Prüfung machen muss....
    Rechtsmethodische Ausbildung war schon zu meiner Rechtspflegerstudienzeit eine Glücksache (oki, hatte ich vorher schon einiges drüber gelesen, daher war dies für mich kein Neuland) Glücklicherweise hatte ich sehr gute Dozenten. ABer ich kann den Frust z.T. verstehen, aber diese hilft den Studierenden nicht weiter. Maßgeblich ist, darauf pochen, dass Methodik und Auslegungs-canoes gelehrt werden. Es gilt, darauf zu drängen, sonst könnt Ihr nie Euer Handwerkszeug "begreifen" und auch später jenseits der Schemata in der Praxis bestehen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Der Eingangsthread bedient sich sicherlich einer überzogenen und unpassenden Darstellungsweise sowie Sprache, jedoch finde ich die Kritik durchaus gerechtfertigt.

    Ziel des dualen Studiums sollte sein, dass der Stoff bestmöglich verinnerlicht wird.
    Didaktische Grundlagen wären bei den Dozenten daher wünschenswert, ebenso wären angemessene Pausen dem Lernerfolg zuträglich.
    Ich habe vor dem Vorbereitungsdienst an einer Universität studiert, und wurde dort weit weniger gegängelt. auch die Pausen waren erheblich länger und die Dozenten in vielen Fällen bemühter.

    Es sollte keinesfalls darum gehen, dass nur die besten durch kommen. Vielmehr sollte man dafür sorgen, dass alle gut werden.
    Gewiss kann man hier nicht jeden an die Hand nehmen, doch ein angemessenes Lernumfeld zu schaffen, welches aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Lerntheorien entspricht ist nicht zu viel verlangt.

    Insbesondere ist jeder der durchfällt, vorallem wenn es im späteren Verlauf des Studiums passiert, eine komplette Geldverschwendung (Bezüge, Unterbringung, Nahrung, etc.).
    Dieses Geld hätte man dann durchaus besser in ein paar Didaktik-Seminare für Dozenten, moderne Lehrmaterialien, etc. stecken können.

    Natürlich ist das Studium schaffbar, aber es gibt sicherlich vielerorts Optimierungspotenzial.


  • Insbesondere ist jeder der durchfällt, vorallem wenn es im späteren Verlauf des Studiums passiert, eine komplette Geldverschwendung (Bezüge, Unterbringung, Nahrung, etc.).
    Dieses Geld hätte man dann durchaus besser in ein paar Didaktik-Seminare für Dozenten, moderne Lehrmaterialien, etc. stecken können.

    Die Nahrung desjenigen, der durchgefallen ist, als Verschwendung zu bezeichnen, halte ich für äußerst unglücklich ausgedrückt...

  • @ InDubioproVinum:

    Wenn die Uni so viel besser war, warum bist Du nicht dort geblieben :gruebel:.

    Ich war vor dem Rpfl auch an der Universität - Hatte dass dann aber abgebrochen weil es mir fachlich nicht mehr lag und mein Berufswunsch (Als Quereinsteiger zur BW) durch eine Sportverletzung hinfällig geworden ist. Ich kann den Kritikpunkt nur teilweise unterschreiben. Auch an den Universitäten läuft viel rum, was vllt auch ein Didaktik-Seminar suchen sollte. Nur fangen es dort oft die Mitarbeiter und Hilfsangebote wie begleites lernen oder zusätzliche Übungsstunden wieder aus

    Info: Ich habe was technisches studiert

  • Nach meinem Post im September 2021, möchte ich nun doch ein paar Ergänzungen hinzufügen. Dies soll v.a. für etwaige Anwärterinnen und Anwärter (oder sonstigen Interessenten) als Information dienen.

    Wie oben bereits geschrieben, studiere ich seit Sep. 2021 Rechtspflege und bewege mich nun Richtung Ende Theorie I. Wenn ich nun mein blauäugiges Vergangenheits-Ich so betrachte, muss ich schon etwas schmunzeln - denn gerade in den ersten ein bis zwei Monaten im Studium war die Welt echt noch (relativ) unbeschwert!

    Nach nun bereits (bestandenen) sechs Klausuren haben sich meine Erfahrungswerte natürlich vermehrt und ich kann sagen, dass ich den ursprünglichen Anfangs-Post nun etwas mehr verstehen kann. Gerade nach den ersten zwei Klausuren (ab Januar 2022) gewonn das Studium deutlich an Komplexität und Anspruch. So wurden aus "mal schnell" 30min täglich nacharbeiten schnell mehrere Stunden mühsames Aufbereiten und Nacharbeiten. Bis jetzt halte ich das Studium dennoch für machbar - jedoch extrem herausfordernd.

    V.a. die fünf-stündigen Klausuren sind m.M.n einfach überzogen. Viele Dozenten scherzen darüber, dass die Angaben stets auf 6-Stunden Bearbeitungszeit ausgelegt werden obwohl faktisch ja nur 5h zur Verfügung stehen (mag zwar witzig als Dozent erscheinen - war jedoch doch eher demotivierend für uns Studenten). Mit der langen Bearbeitungszeit ergeben sich entsprechend viele Wissensabfragen. Beachtlich ist außerdem, dass die Klausuren ausschließlich in Fließtext mit bis zu 30 Seiten bearbeitet werden. Einfach auswendig lernen und "abladen" ist in diesem Studium also wirklich keine Option!
    Auch die Fragestellung beschränkt sich (nach 4 Seiten Angabe) auf "Wie ist die Rechtslage" "Darf der Rechtspfleger eintragen" "...", gibt also nur sehr wenig Hilfestellung: eigenständiges Denken ist angesagt!

    Bei zwei Klausuren hintereinander erscheint dies evtl. noch irgendwie vertretbar, bei 6 Klausuren (immer noch je 5h) am Stück keimt dann doch etwas Verzweiflung. Gerade in diesem Block wird praktisch die gesamte TH I abgefragt (10 Monate Stoff), welche nach c.a. 3 Wochen Lernzeit gut sitzen muss. Nimmt man sich vor, alle Skripte der TH I noch einmal zu wiederholen, kommt man immerhin auf über 1.500 Seiten Lernstoff (für 3 Wochen Lernzeit).
    Auch hier wird bereits von vielen Dozenten attestiert, dass die letzte Klausur (aus dem 6er Block) an der Unmöglichkeit kratzt, da die Vorherigen einfach zu auslaugend waren.

    Somit ergibt sich das herrschende Motto "Vier Gewinnt" (4 NP bedeuten das Bestehen der Klausur), da viele Studierende irgendwie auf "bestanden" hoffen. Aber mal ganz ehrlich: Wenn man nach 3 Wochen Aufopferung lediglich "eine Leistung die trotzt ihrer Mängel den durchschnittlichen Anforderung noch entspricht" als Kommentar unter getaner Arbeit erhält, wirkt sich dies ebenfalls nicht sonderlich positiv auf die intrinsische Motivation aus.

    Hier im Forum liest man häufig, dass das Rechtspfleger-Studium einem Studium als solches nicht gerecht werde und lieber als Ausbildung geführt werden solle. Vergleiche ich "mein" Studium mit dem von Freunden (v.a. dem BWL-Studium) kann ich eine solche Aussage jedoch überhaupt nicht unterstützen. Während ich von Ankreuzaufgaben mit Fragestellungen wie "Wieviele Bücher hat das BGB? Nennen sie eines" höre, die während einer Klausur mit einer Länge von nur 20min (!) im BWL-Studium gestellt werden, empfinde ich die Anforderungen im Rechtspflegerstudium wesentlich höher. Während ich so gut wie ständig mit Lernen beschäftigt bin, haben andere Studiengänge 2 Monate Semesterferien :strecker.

    Ich möchte mit diesem Post noch einmal deutlich machen, dass du als zukünftiger Rechtspflegerstudent viel Eigenmotivation, Fleiß, Durchhaltevermögen und Interesse mitbringen solltest. Mangelt es an einem dieser Punkte, wird das Studium schnell sehr, sehr anstrengend.

    Dennoch - bin ich zufrieden mit meiner Wahl Rechtspfleger zu werden? Klares Ja und ganz ehrlich - ich bin auch stolz darauf Rpfl zu sein! :D

    Trotzdem gibt es viele Ecken und Kanten an unserem Studium, die verbessert / umgedacht werden können, bzw. sollten.

  • Einfach auswendig lernen und "abladen" ist in diesem Studium also wirklich keine Option!
    Auch die Fragestellung beschränkt sich (nach 4 Seiten Angabe) auf "Wie ist die Rechtslage" "Darf der Rechtspfleger eintragen" "...", gibt also nur sehr wenig Hilfestellung: eigenständiges Denken ist angesagt

    Ohne eigenständiges Denken würde ich jedem auch raten, sich nochmal Gedanken darüber zu machen, ob man sich den richtigen Beruf ausgesucht hat ;)
    Sicher kann man sich im Detail über den (Un-)Sinn mancher Prüfungsabläufe streiten, aber es ist nun mal wichtiges Handwerkszeug. In der Praxis wird einem das Denken auch nicht abgenommen und vielleicht kennt der ein oder andere auch jemanden, bei dem man sich schon schwer wundert, wie dieser es durch die Prüfung geschafft hat, und welche Probleme dies nun verursacht...


  • Hier im Forum liest man häufig, dass das Rechtspfleger-Studium einem Studium als solches nicht gerecht werde und lieber als Ausbildung geführt werden solle. Vergleiche ich "mein" Studium mit dem von Freunden (v.a. dem BWL-Studium) kann ich eine solche Aussage jedoch überhaupt nicht unterstützen. Während ich von Ankreuzaufgaben mit Fragestellungen wie "Wieviele Bücher hat das BGB? Nennen sie eines" höre, die während einer Klausur mit einer Länge von nur 20min (!) im BWL-Studium gestellt werden, empfinde ich die Anforderungen im Rechtspflegerstudium wesentlich höher. Während ich so gut wie ständig mit Lernen beschäftigt bin, haben andere Studiengänge 2 Monate Semesterferien :strecker.

    Dass Einzelne behaupten, das Rechtspfleger-Studium werde einem "echten Studium" nicht gerecht, ist vom Arbeitspensum her gesehen ja wohl absoluter Nonsense. Es mag vllt. in der Hinsicht stimmen, dass in den Vorlesungen der Stoff inkl. herrschender Meinung relativ stur vermittelt wird, ohne dass der gedankliche Austausch darüber befördert wird. Das dürfte aber angesichts der Stoffmenge und der äußert knapp bemessenen Zeit kaum anders zu machen sein - es sei denn, man dünnt ein wenig aus. Dann allerdings sollte man die gewonnene Zeit eher in die bessere Vermittlung des Verfahrensrechts und des speziellen Kostenrechts investieren als in die kritische Auseinandersetzung mit dem Gelernten.

    In der Praxis wirst Du ohnehin nicht die Zeit haben, Dir über jede einzelne Rechtsfrage immer intensiv Gedanken zu machen, sondern Dich mit der herrschenden Meinung zufriedengeben. Ansonsten bekommst Du nämlich Deine Akten nicht vom Tisch :( Außerdem schwebt bei der Vertretung einer Mindermeinung immer die Gefahr eines Rechtsmittels und der Aufhebung Deiner Mindermeinungsentscheidung durch die die herrschende Meinung vertretende Rechtsmittelinstanz über Dir.

  • @ Anwärerxy:
    klasse statement !
    Die "Zwischentöne" des sehr gradlnigen Statements sollen aber nicht überlesen sein !
    Meine Äußerungen können nur aus der Sicht des Praxisausbilders und des Begleitunterrichtsmenschen erfolgen, da meine FH-Zeit einfach zu lange her ist und auch noch so richtig gut gelaufen ist.
    Wir (Praxisausbilder und Begleitunterrichtsmenschen) bemühen uns, die AnwärterInnen von Schema-Hörigkeit und Einzelfall-Quetschen erstmal vom Baum zu holen. Handwerkszeug ist da gefragt, wenn das nicht im Sudium beigebracht wurde und stattdessen Schemata und aufgeblähte auch den letzten abgedrehten Fall auswendig zu können, und dies noch mit entsprechendem Klausurendruck, dann ist es um die Ausbildung insgesamt schlecht bestellt !
    Und natürlich kann jeder Dozent sein Fach bis zum Exzess aufblähen, aber werden die Grundlagen nicht vermittelt, dann ist dies nutzlos !!!

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • .... bemühen uns, die AnwärterInnen von Schema-Hörigkeit und Einzelfall-Quetschen erstmal vom Baum zu holen. Handwerkszeug ist da gefragt ...

    Wobei ich persönlich Schemata für den Anfang für ein sehr gutes Handwerkszeug halte - mit irgendwas muss man ja anfangen. Und, du hast völlig recht, der Job von uns als Ausbildern in der Praxis ist es, die angehenden Kollegen davon zu lösen und dazu beizutragen, dass sie am Ende den 08/15-Fall vom Problemfall unterscheiden können.
    Ich verfolge gerade wieder mit einer gewissen Befriedigung die Entwicklung "meiner" Anwärterin in dieser Hinsicht. Hieß es anfangs bei der Besprechung der Akten noch: "Es liegt ein Antrag auf Eintragung durch Herrn Schmitz vor. Herr Schmitz ist auch Eigentümer und damit antragsberechtigt...", sind wir jetzt bei "Hier soll eine Grundschuld eingetragen werden. Alles in Ordnung, die Eintragung ist vorbereitet, ich würde freigeben".

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Ich verfolge gerade wieder mit einer gewissen Befriedigung die Entwicklung "meiner" Anwärterin in dieser Hinsicht. Hieß es anfangs bei der Besprechung der Akten noch: "Es liegt ein Antrag auf Eintragung durch Herrn Schmitz vor. Herr Schmitz ist auch Eigentümer und damit antragsberechtigt...", sind wir jetzt bei "Hier soll eine Grundschuld eingetragen werden. Alles in Ordnung, die Eintragung ist vorbereitet, ich würde freigeben".

    Das muss aber wirklich auch eine Entwicklung sein.
    Bei mir wird zu Anfang auch sehr intensiv mit Schemata gearbeitet, da ich sonst gar nicht erfassen kann, wie der Wissensstand ist und ob alle notwendigen Prüfungen vorgenommen wurden.
    Auch bei späteren komplexeren Fällen werden diese wieder bemüht (meist aber freiwillig durch den Anwärter, damit er sicher sein kann, an alle Punkte gedacht zu haben). Und wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir die Wissensinseln für die anstehenden Examensklausuren verbinden müssen. Und das geht meist nur über Routine und die Schemata.

  • Einen Punkt möchte ich noch als jemand hinzufügen, der die Ausbildung nicht durchlaufen hat, aber täglich mit Rechtspflegern zu tun hat:

    Ich bin ehrlich gesagt immer wieder beeindruckt, wie gut Rechtspfleger sich mit den von ihnen zu bearbeitenden Rechtsfragen auskennen. Es wundert mich daher nicht, dass die Ausbildung anspruchsvoll und fordernd ist. In der Praxis ist dieses Fachwissen aber unentbehrlich, weil man als Rechtspfleger eine große Verantwortung dafür trägt, dass unsere Register stimmen und man wesentlicher Bestandteil der vorsorgenden Rechtspflege ist.

  • Ich finde, es kommt sehr auf das Rechtsgebiet bzw. die Abteilung an. In Grundbuchsachen kann man m. E. sehr am Schema kleben, da auch in der Praxis das meiste relevant ist - auch wenn in der Praxis vieles gar nicht problematisch ist bzw. andere Sachen, z. B. ordentlicher Vertretungsnachweis.

    In anderen Abteilungen ist das im Studium für dieses Rechtsgebiet Erlernte teilweise unnützer Ballast, z. B. in Mobiliarvollstreckung, wenn ein Berg an Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zu bearbeiten ist. In Klausuren ist hingegen eher § 769II der Aufhänger, um dann durch die Hintertür materielles Recht zu prüfen, was ich in über 12 Jahren M-Sachen an drei unterschiedlichen Gerichten nie machen musste. Da sind die erlernten Klausurschemata unbrauchbar.

    Bei den Anwärtern arbeite ich anfangs aber tatsächlich gern mit deren Schemata, um deren Wissens- und Könnensstand abzurufen und untereinander zu vergleichen. Im weiteren Verlauf der Ausbildungsabschnitte stehen aber bei mir nicht mehr die Basics an, sondern es geht um die Verzahnung des theoretischen Wissens mit der Praxis und um Üben der Kontakte mit den Bürgern. Idealerweise mache ich mich nach ein paar Wochen - bei den 80 % Routinesachen - selbst überflüssig, aber das klappt fast nicht mehr, weil die Anwärter, wenn sie in der Praxis sind, gefühlt sehr oft weg sind (Begleitunterricht, EDV-Schulungen).

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