Rechtsnachfolgeklausel auf das Kind

  • Das Jugendamt legt einen im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren erstellten Unterhaltsfestsetzungsbeschluss für das Jobcenter als Antragsteller vor. Hierin wird der Antragsgegner verpflichtet, an das Kind K laufenden Unterhalt ab 01.02.2019 zu bezahlen.

    Unter Vorlage einer Abschrift des Antrags teilt das Jugendamt weiter mit, dass es für das Kind aus vorgenanntem Beschluss nun die Beistandschaft übernommen hat und beantragt die Umschreibung des Titels auf das Kind ab 01.04.2021. Zum Nachweis legt das Jugendamt eine einfache schriftliche Mitteilung des Jobcenters vor, aus der sich nur der Name des Kindes und die Mitteilung des Jobcenters ergibt, dass das Jobcenter aus dem übersandten Titel (ohne Nennung des Aktenzeichens) bis "Ende März 2021" geltend macht.

    Obwohl ich das noch nie gemacht habe, vermute ich, dass eine Umschreibung des Titels mit diesen Unterlagen nicht möglich ist.

    Liege ich hier richtig? Wenn ja, was genau muss vorgelegt werden?

  • @ greg:

    Lautet der Tenor tatsächlich

    Zitat

    ...wird der Antragsgegner verpflichtet, an das Kind K laufenden Unterhalt ab 01.02.2019 zu bezahlen.

    ?

    Dann liegt m. E. bereits eine Zahlungsverpflichtung zugunsten des Kindes vor und eine Rechtsnachfolgeklausel dürfte weder erforderlich noch möglich sein.

    Anders wäre es, wenn der Tenor wie folgt lauten würde:

    Zitat

    ...wird der Antragsgegner verpflichtet, an das Jobcenter xy für das Kind K laufenden Unterhalt ab 01.02.2019 zu bezahlen.

  • Der Tenor lautet wie die letztgenannte Variante.

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