Hallo,
Ich hänge mich hier irgendwie an einer Sache auf:
Vorliegend gab es eine Nachlassstreitigkeit von Herr A und Frau B.
Gegen das erstinstanzliche Urteil wurde Berufung eingelegt.
Frau B ist zwischenzeitlich verstorben, Testamentsvollstreckung wurde angeordnet.
Das Berufungsgericht hat nunmehr eine neue Kostenentscheidung getroffen.
Im Rubrum des Berufungs-Urteils steht ausdrücklich: die verstorbene Beklagte Frau B.
Die Testamentsvollstreckung war bekannt, zwischenzeitlich wurde der Testamentsvollstrecker auch im Rubrum geführt, dann aber wieder gestrichen.
Aufgrund der ergangenen KGE beantragt der Testamentsvollstrecker nun Kostenfestsetzung (auf ihn als TV des Nachlasses der verstorbenen Frau B.).
Testamentsvollstreckerzeugnis im Original wurde vorgelegt.
An sich hätte ich damit kein Problem, mich wundert es nur sehr, dass das Berufungsgericht im Urteil zugunsten der verstorbene Frau B entschieden hat. Eigentlich sollen KFB und Urteil ja übereinstimmen und TV war wie gesagt auch bekannt und vor Urteilserlass angeordnet.
Übersehe ich hier was? Kann ich festsetzen oder muss das Rubrum im Urteil berichtigt werden?
Vielen Dank schon mal!