Rubrum KFB/Urteil

  • Hallo,

    Ich hänge mich hier irgendwie an einer Sache auf:

    Vorliegend gab es eine Nachlassstreitigkeit von Herr A und Frau B.
    Gegen das erstinstanzliche Urteil wurde Berufung eingelegt.

    Frau B ist zwischenzeitlich verstorben, Testamentsvollstreckung wurde angeordnet.
    Das Berufungsgericht hat nunmehr eine neue Kostenentscheidung getroffen.
    Im Rubrum des Berufungs-Urteils steht ausdrücklich: die verstorbene Beklagte Frau B.
    Die Testamentsvollstreckung war bekannt, zwischenzeitlich wurde der Testamentsvollstrecker auch im Rubrum geführt, dann aber wieder gestrichen.

    Aufgrund der ergangenen KGE beantragt der Testamentsvollstrecker nun Kostenfestsetzung (auf ihn als TV des Nachlasses der verstorbenen Frau B.).
    Testamentsvollstreckerzeugnis im Original wurde vorgelegt.

    An sich hätte ich damit kein Problem, mich wundert es nur sehr, dass das Berufungsgericht im Urteil zugunsten der verstorbene Frau B entschieden hat. Eigentlich sollen KFB und Urteil ja übereinstimmen und TV war wie gesagt auch bekannt und vor Urteilserlass angeordnet.

    Übersehe ich hier was? Kann ich festsetzen oder muss das Rubrum im Urteil berichtigt werden?

    Vielen Dank schon mal! :)

  • Hallo,

    (...) muss das Rubrum im Urteil berichtigt werden?

    Ich teile deine Bedenken und würde sagen, ja, das Rubrum des Urteils ist falsch und muss berichtigt werden. (Sehenden Auges) für Tote tenorieren gibt's m.E. nicht. Kostenrecht ist aber Folgerecht, also würde ich im KFB auch nicht vom zugrundeliegenden Urteilsrubrum abweichen wollen.
    Je nachdem, wie die Richter des Berufungsgerichts drauf sind, würde ich an deiner Stelle mal mit denen telefonieren, bevor ich die Sache ans Berufungsgericht zurückschicken würde.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich muss mich nochmal dranhängen:

    Die Akte war nochmal beim Berufungsgericht und der zuständige Richter hat auf meine Frage hin mitgeteilt, dass das Urteil zugunsten der verstorbenen Beklagten völlig korrekt sei, da deren Rechtsnachfolger unbekannt/streitig, was in einem anderen Prozess zu klären wäre.
    Ich hab jetzt den KFB zugunsten der verstorbenen Beklagten vorbereitet, aber es fühlt sich absolut falsch an. Müssten es dann nicht wenigstens die unbekannten Erben der verstorbenen Beklagten sein? Aber dann gehen wieder Berufungsurteil und KFB auseinander und der Richter hat klargestellt, dass das Rubrum korrekt ist.

  • Wie sagt man mir vor 30 Jahren in der Eifel: Kostenrecht ist Folgerecht.

    Ich würds machen und gut ist.

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