Guten Tag!
Ich habe Schwierigkeiten beim Ehegattenerbrecht mit anhängigem Scheidungsverfahren.
Der Ehemann ist im November 2019 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Die Ehefrau hat im Februar 2021 das Scheidungsverfahren eingereicht und erklärt, dass der Ehemann dem Scheidungsantrag zustimmen oder einen eigenen Scheidungsantrag stellen wird.
Der Scheidungsantrag wurde dem Ehemann zugestellt.
Anschließend wurde vom Ehemann der Fragebogen zumVersorgungsausgleich ausgefüllt und vorgelegt. Weitere Eklärungen erfolgen nicht.
Der Ehemann verstirbt.
Ein Scheidungstermin war noch nicht anberaumt.
Die Ehefrau will einen Erbschein beantragen.
Frage: Ist die Ehefrau weiterhin Miterbin?
Oder: Könnte man in die Vorlage des Fragebogens zum Versorgungsausgleichs die Zustimmung des Ehemann zum Scheidungsverfahren hinein interpretieren und die Ehefrau ist somit keine Miterbin?
Dankeschön fürs Antworten!