Hallo zusammen,
folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen:
Eingetragen als Berechtigte einer Grundschuld ist die deutsche SW-Bank AG. Die SW-Bank AG ist inzwischen verschmolzen auf die österreichische B-Bank AG. Die österreichische B-Bank AG hat eine Zweigniederlassung begründet, und zwar die "SW-Bank, B-Bank AG Niederlassung Deutschland".
Nun bewilligen die Prokuristen der österreichischen B-Bank die Abtretung. Die Prokuristen stehen nicht im deutschen Handelsregister der Zweigniederlassung, sondern nur im österreichischen Firmenbuch der Hauptniederlassung.
Passt das?