Verschmelzung und Zweigniederlassung

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen:

    Eingetragen als Berechtigte einer Grundschuld ist die deutsche SW-Bank AG. Die SW-Bank AG ist inzwischen verschmolzen auf die österreichische B-Bank AG. Die österreichische B-Bank AG hat eine Zweigniederlassung begründet, und zwar die "SW-Bank, B-Bank AG Niederlassung Deutschland".
    Nun bewilligen die Prokuristen der österreichischen B-Bank die Abtretung. Die Prokuristen stehen nicht im deutschen Handelsregister der Zweigniederlassung, sondern nur im österreichischen Firmenbuch der Hauptniederlassung.

    Passt das?

  • Natürlich passt das. Die Zweigniederlassung ist ja nicht rechtlich selbständig. Gläubigerin ist die B-Bank und nicht deren deutsche Zweigniederlassung.

    Ich gehe davon aus, dass du eine Notarbescheinigung bezüglich der Prokura hast, vermutlich durch einen österreichischen Notar. Wenn ja, alles gut.

  • Danke für eure schnellen Antworten! :)

    Mich hatte irgendwie irritiert, dass die deutsche Zweigniederlassung genauso heißt wie die frühere SW Bank, daher bin ich davon ausgegangen, dass die Zweigniederlassung mit SW Bank auch die Geschäfte der früheren SW Bank weiterführt.
    Aber klar, Vermutungen und ein grundbuchrechtlicher Nachweis sind zwei paar Schuhe.

    Ich hab noch einen Antrag mit der gleichen Bank, und zwar ist eine andere Bank als Berechtigte einer Grundschuld eingetragen. Die andere Bank bewilligt die Abtretung der Grundschuld an die SW Bank AG, und zwar lange bevor die Verschmelzung eingetragen wurde. Nun, nachdem die Verschmelzung eingetragen wurde, beantragt die SW Bank, B-Bank AG Niederlassung Deutschland den Vollzug der Abtretung.
    Dementsprechend müsste ich jetzt die B-Bank AG als neue Gläubigerin eintragen, weil ich ja nicht sicher weiß, ob die Grundschuld intern der Zweigniederlassung zugewiesen wurde, oder?

  • Zitat

    Ich hab noch einen Antrag mit der gleichen Bank, und zwar ist eine andere Bank als Berechtigte einer Grundschuld eingetragen. Die andere Bank bewilligt die Abtretung der Grundschuld an die SW Bank AG, und zwar lange bevor die Verschmelzung eingetragen wurde. Nun, nachdem die Verschmelzung eingetragen wurde, beantragt die SW Bank, B-Bank AG Niederlassung Deutschland den Vollzug der Abtretung.
    Dementsprechend müsste ich jetzt die B-Bank AG als neue Gläubigerin eintragen, weil ich ja nicht sicher weiß, ob die Grundschuld intern der Zweigniederlassung zugewiesen wurde, oder?

    In der Sache bin ich jetzt auf die Entscheidung vom OLG Düsseldorf vom 15.01.2021, 3 Wx 253/ 20 gestoßen. Das ist nicht ganz mein Fall, dort wurde eine Grundschuld vor der Verschmelzung der Hauptniederlassung an die Zweigniederlassung abgetreten und das OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die Grundschuld auch nach der Verschmelzung der Zweigniederlassung zusteht, sofern es keine anderweitige Zuordnung des Geschäftsinhabers gibt.
    Mein Fall ist zwar etwas anders, aber ich frage mich jetzt, ob ich dementsprechend auch die Grundschuld für die Zweigniederlassung SW Bank, B-Bank AG Niederlassung Deutschland eintragen muss?
    :gruebel::gruebel::gruebel:

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