Rechtspfleger ohne Namen, ohne Rechtsbehelf

  • Hallo, ich habe inzwischen einige Erfahrung mit bayerischen Gerichten, ich wusste nach der ersten Antwort immer, mit wem ich kommuniziere.
    Jetzt geschieht es mir bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung in BW plötzlich, dass mein Antrag anonym (mit einem Fragenkatalog) beantwortet wird. Allein eine Justizangestellte unterzeichnet auf Anordnung.
    Vor Beantwortung der Fragen werde der Antrag nicht beantwortet. Die Fragen sind beantwortet mit der Bitte um Erlass eines regelkonformen Beschlusses, es erfolgt keine Antwort mehr (bescheidlos gestellt?).
    § 11 RPflG hilft mir nicht weiter, da ich ja gar nicht weiß, ob ich mit einem Rechtspfleger kommuniziere.
    Welches Rechtsmittel habe ich denn jetzt?

  • Daß die Justizangestellte auf Anordnung schreibt, ist völlig in Ordnung. Sie handelt auf Anordnung des Gerichts, beim Zwangsversteigerungsantrag also des zuständigen (Dir nur namentlich noch nicht bekannten, aus dem GVP aber ersichtlichen) Rechtspflegers. Von anonym kann da keine Rede sein.
    Dieser Rechtspfleger hat nun über den gestellten Antrag zu entscheiden. Eine echte Rechtsmittelmöglichkeit gibt es bislang mangels rechtsmittelfähiger Entscheidung nicht.
    Wenn also trotz Antrags und Erinnerung an ihn keine Entscheidung in einem (entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu definierenden) akzeptablen Zeitraum erfolgt, bleibt aus meiner Sicht nur die Dienstaufsicht übrig.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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