Hallo ihr, vielleicht weiß jemand weiter?
Bei Pfändung von Lohn wegen Unterhalt wird der dem S verbleibende Teil ja auf Seite 9 festgesetzt. Ist das auch so, wenn (nur) Ansprüche aus einer betriebl. Altersvorsorge gepfändet werden oder greift hier das Vorrecht nicht
Vielen lieben Dank