Ich möchte zu einem nicht so alltäglichen Fall eure Meinungen bzw. Anmerkungen erfahren:
Erblasser im mittleren Alter hinterlässt ein minderjähriges und ein volljähriges Kind aus erster Ehe;
2. Ehe mit einer wesentlich jüngeren Frau blieb kinderlos, gesetzlicher Güterstand
gemeinschaftliches Testament:
aktuelle Ehefrau grundsätzlich befreite Vorerbin, hinsichtlich des Wohngrundstücks jedoch nicht befreite Vorerbin;
Kinder Nacherben zu je 1/2; Nacherbfall tritt mit Tod der Ehefrau ein
Der Erblasser war selbstständig tätig. Es ist sehr fraglich, ob dabei größeres Vermögen erwirtschaftet wurde.
Zum sonstigen Vermögen ist nichts bekannt.
Die 1. Ehefrau hat für das minderjährige Kind beim Notar ausgeschlagen und will den Pflichtteil geltend machen. Gleiches gilt für das volljährige Kind.
Was sagt ihr zur Genehmigungsfähigkeit?
Ich tue mich schwer, da auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der 2. Ehefrau überhaupt nicht bekannt sind. Ohne einen Verkauf des jetzt von ihr bewohnten Grundstücks wird wohl eine Auszahlung des Pflichtteils nicht möglich sein.