Änderung der Teilungserklärung - Abgeschlossenheit Kellerraum?

  • Guten Morgen,
    mir liegt mal wieder eine Änderung einer Teilungserklärung vor, bei der ich eure Hilfe benötige:

    1. Es soll Sondereigentum an einem Kellerraum begründet werden. Laut Plan ist dieser von außen zugänglich, soweit habe ich also kein Problem. Es gibt jedoch noch eine Tür zu einem weiteren (zu einer anderen Sondereigentumseinheit gehörenden) Keller. Ist der Kellerraum tatsächlich abgeschlossen und kann folglich (nur) an diesem Sondereigentum begründet werden?

    2. Es werden außerdem "Nutzungsrechte" vereinbart und zwar
    a) für den Eigentümer der Einheit WE 1 an einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Raum "Heizung/Technik" bzgl. des Betreibens einer Brennstoffzelle
    b) für die jeweiligen Eigentümer der WE 1, der TE 5 und der TE 8 das Nutzungsrecht an einer bestimmten Freifläche (Zugang zu den Kellerräumen TE 5 und TE 8)

    Hier ist jedoch jeweils nur die Eintragung einer Nutzungsvereinbarung bewilligt und beantragt. Diesbezüglich bräuchte ich doch mal eine Klarstellung, was ich eintragen soll (Nutzungsvereinbarung gemäß § 1010 oder Dienstbarkeit)!?! :gruebel: Außerdem ist auch nicht wirklich verständlich, weswegen die WE 1 das Nutzungsrecht erhalten soll, weil dort nur der Zugang zu TE 5 und TE 8 ist!? Oder interessiert mich das nicht??

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!!!

  • Ist der weitere Kellerraum dann eine gefangener Raum oder auch noch anderweitig zugängig?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ist der weitere Kellerraum dann eine gefangener Raum oder auch noch anderweitig zugängig?

    Er ist noch anderweitig zu erreichen!

    Dann sehe ich das Problem nicht. Jeder Kellerraum ist nach wie vor vom Gemeinschaftseigentum aus zu erreichen, und der Sondereigentümer des "hinterliegenden" Kellerraums hat ja bei der Änderung der Teilungserklärung zwingend mitgewirkt. Dass das Sondereigentum Türen hat, liegt in der Natur der Sache, und dass die Tür in ein anderes Sondereigentum führt, ist erstmal auch egal.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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