Vergütung Treuhänder Verfahern aus 2013

  • Guten Morgen,

    ich habe ein etwas verkorxtes Verfahren, und stehe auf dem Schlauch.

    2013 wurde ein Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt (weil es damals wohl noch die Unterscheidung zwischen Verbraucher und Firmeninsolvenz gab).
    2015 wurde ihm eine Vergütung festgesetzt und Schlusstermin abgehalten. Gleichzeitig wurde er zum Treuhänder in der Wohlverhaltensphase bestellt.

    Aber: das Verfahren wurde nicht aufgehoben, weil der Schuldner der Masse noch einen 4-stelligen Betrag schuldete, den er in Raten abstottern sollte. (Fragt mich jetzt nicht warum dann schon Schlusstermin, war vo meiner Zeit.)

    Jedenfalls gab es dann "Probleme" mit der Zusammenarbeit des Schuldners, das Verfahren blieb weiterhin unaufgehoben. Jetzt steht ein Versagungsantrag im Raum (genauer, aber für hier egal: ein Antrag auf Widerruf der RSB), der würde sich erledigen, wenn verteilt werden könnte. Dazu braucht der Treuhänder aber seinen Vergütungsbeschluss.

    Und da stehe ich jetzt. Bekommt der Treuhänder jetzt nach den Regeln des Insolvenzverwalters 40% aus dem Wert oder als Trehuhänder 5%?
    Er rechnet mit 15% :confused: Gab es früher auch gebührenrechtlich eine Unterscheidung zwischen TH und IV?

  • Der TH bekommt 15% nach dem alten § 13 InsVV.

    Ggfls. ist bei einer Berechnungsmasse von mehr als 160.000 EUR ein Abschlag von Amts wegen zu prüfen, BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10.

    Liegt denn überhaupt ein Antrag des TH vor, der müsste das doch eigentlich wissen?


    NB: Wie man mit dem Versagungsantrag umgehen soll würde mich auch interessieren, zumal ja die RSB noch nicht erteilt ist und man hier noch ein Altverfahren hat....:gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wie man mit dem Versagungsantrag umgehen soll würde mich auch interessieren, zumal ja die RSB noch nicht erteilt ist und man hier noch ein Altverfahren hat....:gruebel:

    Die RSB wurde erteilt, dann stellte der Schuldner aber die Ratenzahlung ein, er dachte wohl jetzt ist er save. Daraufhin hat ein Gläubiger Antrag auf Widerruf der RSB gestellt, und jetzt zahlt der Schuldner doch einen recht netten Betrag an die Masse, damit der Gläubiger den Antrag zurücknimmt. Davor muss ich aber die Vergütung machen. So komme ich zu der ganzen Geschichte.

    Wir bewegen uns im Bereich um die 20k. Ich konnte nur die 15% nicht nachvollziehen. Jetzt schon, vielen Dank.

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