Liebes Forum,
folgender interessanter Fall:
Eigenhändiges Ehegattentestament. Der Längstlebende verstirbt.
Die Ehegatten hatten sich selbst zu Alleinerben eingesetzt.
Das Testament ist bezüglich des 2. Erbfalls nun wie folgt formuliert:
Schlusserben sollen unsere beiden Kinder A und B wie folgt sein:
A soll den Pflichtteil erhalten, und B soll das übrige Vermögen erhalten.
B beantragt nun einen Alleinerbschein.
Ich frage mich, ob die Eltern wirklich das Kind A enterben wollten (die Formulierung spricht nicht dafür) und sie vielleicht wollten, dass A Erbin zu 1/4 werden sollte.
Was meint ihr?
LG