Hallo,
Ich hab schon die nächste Problemakte im Angebot:
Das OH Verfahren richtete sich gegen Beklagte 1 und 2.
Im Hauptsacheverfahren gibt es nunmehr Beklagte 2 und 3, Beklagte 1 kommt nicht mehr vor und ist wohl insolvent.
Das Verfahren endet mit dem Vergleich: Die SV-Kosten im OH-Verfahren tragen der Kläger, Beklagte 2 und 3 jeweils zu 1/3.
Es wird Verrechnung der Gerichtskosten beantragt mdB um Anrechnung der jeweils gezahlten Vorschüsse.
Kl hat die meisten Vorschüsse gezahlt, ihm steht noch ein Betrag von Bekl. 2 und 3 zu (Verrechnung).
Jetzt kommt die Krux:
Bekl. 2 hat nur wenig Vorschuss geleistet, muss also fast 1/3 zahlen.
Bekl. 3 hat gar keine Vorschüsse geleistet, aber der ehemalige Bekl. 1 im OH-Verfahren hat das übrige 1/3 schon fast komplett bezahlt, sodass vom Beklagten zu 3) nur noch unwesentlich viel zu leisten wäre.
Auf meine Anfrage beantragt der Beklagte zu 3) natürlich, dass die gezahlten Vorschüsse zu seinen Gunsten anzurechnen sind.
Dem Kläger ist es egal, Hauptsache, er bekommt sein Geld.
Der KB erstellt keine neue SKR zur ehemaligen SKR im OH-Verfahren, weil im Hauptsacheverfahren nur ein Vergleich ergangen ist. Ich muss also selbst die Gerichtskosten verrechnen.
Nach Rücksprache ist auch vom KB nichts zu veranlassen.
Kann ich die Vorschüsse des ehem. Bekl. 1 im OH-Verfahren anrechnen oder ist hier komplett anders zu verfahren?
Vielen Dank für die Hilfe schon mal im Voraus!