Mündelgeld und Vorerbschaft

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Akte übernommen, bei der der Betreute sowohl über einiges eigene Vermögen als auch über Vermögen aus einer nicht befreiten Vorerbschaft verfügt.
    Die Vermögensmassen sind in den vergangenen Jahrzehnten leider nicht strikt getrennt worden. Zinsen und Dividenden sind zum Beispiel für die Vorerbschaft wieder angelegt worden und nicht der Vermögensmasse zugerechnet worden.

    Kann ich einfach als Vorerbschaft die einst zu DM -Zeiten übernommene Nachlassmasse in EUR umrechnen und dies als Vorerbschaftsmasse künftig deklarieren , die im Todesfall den Nacherben auszuhändigen sein dürfte?
    Können die Nacherben daüberhinaus noch irgendwelchen Wertzuwachs fordern ?

    Nach m.M. kann der Betreuer für die Vorerbschaftsmase nur mündelsichere Anlagen wählen § 2119 BGB ( jetzt zum Nullzins ) . Stimmt das ? Braucht er dazu eigentlich auch die gerichtliche Genehmigung , obwohl es ja eigentlich nur Treuhandgelder sind ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!