Hallo,
es geht darum, dass der Betreute schon lange vor Beginn der Betreuung ein Aktiendepot besaß. Der Gesamtwert der Aktien beläuft sich auf ca. 80.000 EUR.
Im Laufe der beruflichen Tätigkeit hatte der Betroffene eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen in Form von Aktien erhalten. Da der Betroffene dem Unternehmen nicht mehr angehört, soll das Depot von Seiten des ehemaligen Arbeitgebers gelöscht werden.
Die Betreuerin würde gerne ein neues Depot einrichten und die Aktien dorthin transferieren. Nach § 1811 BGB wäre ja eine andersartige Geldanlage genehmigungspflichtig. Ich frage mich nun: Gilt das auch in diesem Fall? Es dürfte sich ja gerade nicht um eine Neuanlage handeln. Die Aktien sind ja schon lange vorhanden.
Sofern die Aktien nicht transferiert werden, wird das bestehende Depot von Seiten des ehem. Arbeitgebers gelöscht und die Aktien zu unbekannten Konditionen verkauft.
Das neue Depot soll kostenlos geführt werden; Unterlagen hierüber liegen vor.
Was sagt ihr zu Genehmigungspflicht - Löschung des alten Depot und Eröffnung eines neuen Depots??