Hallo,
ich entschuldige mich bereits jetzt für die Frage, aber ich bin gerade verwirrt.
PKH Bewilligung 2. Instanz ohne Ratenzahlung ist durch das Landgericht erfolgt.
Ich (Amtsgericht) habe nun die pers.+ wirtsch. Verhältnisses überprüft und festgestellt, dass eine Ratenzahlung nunmehr möglich ist und den Beschluss entsprechend geändert. Jetzt weiß ich nicht, ob ich den Beschluss des LG überhaupt abändern kann? Die Akte war ja nur dort wegen eines Rechtsmittels gegen die erstinstanzliche Entscheidung. Insofern bleibt ja niemand anderes für die Entscheidung. Oder lieg ich jetzt total falsch?
Wie sieht die Vfg. bei euch zu Abänderungen PKH mit Anordnung Ratenzahlung aus? Ich habe diese PKH-Sachen sehr wenig und komme jedesmal ins grübeln..
Danke für eure Hilfe!