Hallo, ich bräuchte mal Hilfe, da unsere einzige Zwangsvollstreckungsrechtspflegerin gerade im Urlaub weilt und die Vertretung krank bis ? ist:
In Ihrer Vertretung kam jetzt Post; vorher gab eine unbegründete Beschwerde gegen den erteilten Zuschlag.
Sie hatte uns gesagt, wenn eine Begründung kommt, macht sie das nach dem Urlaub selbst, wenn keine kommt ist alles gut.
Jetzt kommt keine Begründung sondern:
1.Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß 765 a ZPO, um die betreibenden Gläubiger außergerichtlich vollständig zu befriedigen gemäß 41 Abs 2 ZVG und Bestimmung eines VT in 4 Wochen , um dann diese Befriedigung durchzuführen
2. hilfsweise Eilantrag gemäß § 769 Abs. 2 ZPO
Der Schriftsatz enthält knapp 55 Seiten mit diversen zusammenkopierten Rechtsprechungen und irgendwie nur dem Grundton: Wir haben `nen besseren Käufer und können mehr rausholen- macht jetzt nach dem Versteigerungstermin für mich so keinen Sinn...
Frage:
1. Sind die obigen Anträge durch die Zwangsversteigerungsabteilung zu bearbeiten oder müssen die zum "normalen" Vollstreckungsgericht??
2. Das "ich habe einen besseren Käufer"- das ist doch kein Argument, oder?
Danke schon einmal- mache gar keine ZVG Sachen und will da jetzt nix durcheinanderbringen....