Ergänzungsbetreuer zur Durchsetzung Vorvermächtnis?

  • Hallo,
    der Bruder des Betroffenen ist auch der Betreuer.
    Nun sind beide Elternteile der Brüder verstorben. Die Eltern hatten in einem Testament verfügt, dass der Erbe d. Letztversterbenden der Bruder (also der Betreuer) sein soll. Der Betroffene erhält ein Vorvermächtnis in Höhe des 1,25-fachen Pflichtteilsanspruchs. Testamentsvollstreckung wurde ebenfalls angeordnet.
    Jetzt steht der Betreuer ja auf beiden Seiten. Er vertritt seinen Bruder, der wiederum den Vermächtnisanspruch gegen ihn selbst hat. Also ist der Betreuer doch rechtlich verhindert. Ändert die Testamentsvollstreckung daran etwas? mE ja nicht, weil der Testamentsvollstrecker ja nur den Willen d. Erblasser ausführen soll, aber nicht der rechtliche Vertreter des Vermächtnisnehmers wird. Oder hab ich wieder einen Knoten im Hirn? :gruebel:

  • Natürlich ist hier ein Ergänzungsbetreuer erforderlich. Es geht ja erst mal darum, ob das "belastete" Vermächtnis angenommen oder der Pflichtteil verlangt wird. Daher darf m.E. der Aufgabenkreis nicht nur auf Durchsetzung des Vorvermächtnisses lauten.

  • Natürlich ist hier ein Ergänzungsbetreuer erforderlich. Es geht ja erst mal darum, ob das "belastete" Vermächtnis angenommen oder der Pflichtteil verlangt wird. Daher darf m.E. der Aufgabenkreis nicht nur auf Durchsetzung des Vorvermächtnisses lauten.

    Klingt gut :daumenrau Danke.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!