Hallo zusammen,
die KM will in Vertretung für ihr Kind an ihre Schwiegermutter (Oma des Kindes) das Haus des Kindes (Alleineigentum) verkaufen. Der KV ist verstorben. Die Kindesmutter ist dennoch nach § 1629 abs. 2 S1. und 1795 BGB von der Vertretung ausgeschlossen, oder? Es heißt ja "Vater und Mutter". Wenn der Vater noch leben würde wären schließlich auch beide ausgeschlossen.
Die Kommentare geben leider nicht viel her. Wie seht ihr die Sache?
Ich freu mich über Anregungen/Meinungen