Guten Morgen zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Im Grundbuch ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) zugunsten einer juristischen Person eingetragen. Diese juristische Person 2019 durch Insolvenz aufgelöst worden und erloschen.
Der Notar beantragt nun die Löschung dieses Rechts quasi aufgrund "Sterbenachweis".
Meiner Meinung nach ist das Recht, da es gemäß § 1092 BGB übertragbar ist, nicht löschbar mit Unrichtigkeitsnachweis. Hierfür spricht beispielsweise auch der Beschluss des OLG München vom 10.06.2016, 34 Wx 160/16. Dieses handelt zwar von einer so erfolgten Löschung, stellt aber ausdrücklich klar, dass der Grundsatz die Löschungsbewilligung im Rahmen einer Nachtragsliquidation ist.
Der Notar argumentiert nun, das Recht sei zwar grundsätzlich übertragbar, eine Übertragung sei jedoch lediglich mit Grundbucheintragung wirksam. Eine solche sei offensichtlich nicht erfolgt, sodass ausgeschlossen werden kann, dass das Recht übertragen wurde. Ich solle daher löschen.
Mein Gedanke hierzu: Kann nicht dennoch eine Übertragungserklärung abgegeben worden sein, die durch Zugang bei der anderen Vertragspartei wirksam und somit bindend geworden ist, auch ohne, dass das Grundbuchamt hiervon Kenntnis hat?
Wie ist eure Meinung hierzu?