Hallo ich habe eine allgemeine Frage:
Wenn eine Forderung abgetreten wird, muss die Rechtsnachfolgeklausel sowie die Nachweise der Rechtsnachfolge nach § 750 Abs. 2 ZPO vor der Zwangsvollstreckung zugestellt werden.
Ich habe ganz oft den Fall, dass in der Postübergabeurkunde des Gerichtsvollziehers nur steht:
VB vom...
Es steht dort nicht drin, ob die Unterlagen, die zur der Rechtsnachfolge geführt haben, mit zugestellt wurden. Das ist in meinen Augen nicht richtig. Ich frage mich jedoch, ob ich die Einzige bin, die das moniert. Wie handhabt ihr das?