Hallo zusammen! Ich habe hier den folgenden Fall und bitte mal um eure Meinungen:
Der Großvater des Betroffenen A ist verstorben. Seine Mutter B - gleichzeitig Betreuerin für A - schlägt erst für sich, dann für den Betroffenen A die Erbschaft aus.
Aufgabenkreise u.a.: Vermögenssorge, Vertretung vor Ämtern und Behörden usw.
Der/Die Richter/in ist der Meinung, dass der Aufgabenkreis nicht ausreicht und explizit "Erbschaftsangelegenheiten" enthalten müsste.
Die Akte wurde der Betreuungsbehörde zur Stellungnahme übersandt und der Bitte ggf. einen Ergänzungsbetreuer vorzuschlagen.
Ich verstehe das alles nicht.
1. ist meiner Meinung nach kein Ergänzungsbetreuer erforderlich. A hat erst geerbt nachdem B ausgeschlagen hat. Wo ist da der Interessenkonflikt/Vertretungsausschluss?!
2. reicht doch nach überwiegend herrschender Meinung der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" aus?!
Bin ich an die Meinung unseres Richters gebunden? Demnach wäre die Erbausschlagung ja noch gar nicht wirksam. Die Ausschlagungsfrist würde dann demnächst auslaufen und die Annahme der Erbschaft (angeblich Millionenschulden) müsste angefochten werden, sobald der Aufgabenkreis erweitert worden ist.