Rechtsmittel gegen Beauftragung Gutachter

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. 2016 wurde hier der Verkehrswert festgesetzt. Ein Gläubiger ging in Beschwerde, die Entscheidung beim LG dauerte länger, so dass eine Aktualisierung des Gutachtens erging. Dagegen ging der Gläubiger erneut vor und hielt den Sachverständigen für Befangen. Dieser Gläubiger ist lediglich ein Beteiligter nach § 9 ZVG (nicht beigetreten), hätte meines Erachtens den Beschluss über die Bestellung des Gutachters nicht erhalten dürfen. Die Sache ging wieder für mehrere Jahre zum LG, so dass eine erneute Aktualisierung des Gutachtens erforderlich ist. Diese wurde wie vorgeschrieben nur an Gläubiger und Schuldner rausgeschickt. Nun beschwert sich der Gläubiger von damals, der lediglich ein Buchrecht hat und weder beigetreten ist, dass er diesen Beschluss über die Bestellung des Gutachters ebenfalls hätte erhalten müssen, schließlich war er ja im Beschwerdeverfahren Beteiligter.
    § 74a Abs. ZVG (Stöber 22. Aufl. RZ 57) sagt doch aber ganz eindeutig, dass nur Gläubiger und Schuldner, nicht aber sonstige Beteiligte zu verständigen sind von der Auswahl des SV. Oder sehe ich das falsch, hätte er doch den Beschluss bekommen müssen.

    Ich würde jetzt lediglich ohne Beschlussform mitteilen, dass er kein Ablehnungsrecht hat und das erst später im Anhörungsverfahren gewürdigt wird. in 2 Tagen ist nämlich Ortstermin

  • Erkennst Du am Namen oder hast mit dem Gläubiger mal geredet, was sein Problem konkret ist?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich würde jetzt lediglich ohne Beschlussform mitteilen, dass er kein Ablehnungsrecht hat und das erst später im Anhörungsverfahren gewürdigt wird. in 2 Tagen ist nämlich Ortstermin

    Genauso würde ich es machen, i. Ü. ist meines Erachtens die Auswahl des SV nicht in Beschlussform erforderlich.

    (Schlimm, wenn die LGs nicht "in die Pötte" kommen. Verfahrensverschleppungen bekommt so selbst der Unwissende ohne Probleme hin)

  • Ich habe dem Beschwerdeführer nunmehr ohne Beschlussform mitgeteilt, dass er kein Beschwerderecht hat. Das Problem ist, dass er eine Entscheidung nun in Beschlussform verlangt, da er sonst in seinen Rechten verletzt wäre und eine Nichtbescheidung nicht Statthaft ist.

  • Was man alles so verlangt...

    Vielleicht kannst du das ja dann in der Wertfestsetzung kurz abhandeln.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!