Hallo zusammen,
ich habe eine Nachlasspflegschaft übernommen, die schon seit 1975 (!) läuft.
Im Rahmen des letzten Berichts teilt der Nachlasspfleger mit, dass die Sache noch eine Weile laufen wird, da die Erben im Ausland verstorben sind und deren Erben derzeit noch unbekannt sind.
Daraus entnehme ich, dass die Erben meiner Erblasserin bekannt, aber nachverstorben sind.
inwieweit muss der Nachlasspfleger in meinem Verfahren die Erbeserben ermitteln, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann?
Normalerweise würde ich die Nachlasspflegschaft aufheben, da die Erben bekannt sind und ggf. eine Nachlasspflegschaft auf Ableben der Erben anregen.
Wie seht ihr das? Macht es einen Unterschied, dass die Erben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten?