Hallo!
Ich habe hier folgende Konstellation.
Mit rechtskräftigem Urteil wurde 1 Monat Fahrverbot nach § 25 Abs. 2a StGB verhängt. Das Urteil wurde rechtskräftig und der VU aufgefordert, den Führerschein binnen der Viermonatsfrist bei Gericht abzugeben (Jugendsache).
VU kam dem nicht nach. Somit habe ich die Polizei zur Beschlagnahme des Führerscheins losgeschickt. Die Polizei teilt mir nunmehr mit, dass zwischenzeitlich durch die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzogen wurde und der VU den Führerschein dort ca. 10 Tage nach Datum des Bescheids der Führerscheinstelle dort abgegeben hat.
Das war zwischen Urteilsrechtskraft und Ablauf der 4 Monate.
Jetzt muss ich die FV- Frist berechnen (wusste ja von dem Sachverhalt mit der FS- Stelle bislang nichts) und kann hierzu zur Berechnung leider nichts finden. Nachdem der VU bei RK des meines Urteils den FS noch hatte, kann hier das FV nicht begonnen haben.
Ich würde jetzt als Beginn den Ablauf der 4 Monatsfrist zur Abgabe des FS nehmen. Oder beginnt das FV mit Abgabe des (bereits "wertlosen") FS bei der Führerscheinstelle oder? Rechtskraft des Bescheids der FS- Stelle über den Fahrerlaubnisentzugs?
Ich bin leider wirklich ratlos.
Danke für die Hilfe.