Guten Morgen,
ein Grundbuchamt, bei dem der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen eröffnet ist, hat die Art und Weise der Einreichung einer von mir eingereichten Löschungsbewilligung beanstandet. Gegenstand der Löschung ist ein Wegerecht. Die Löschungsbewilligung wurde von allen Eigentümern der herrschenden Grundstücke (insgesamt 12 Unterschriften) unterzeichnet, alles auf dem selben Blatt Papier, aber an verschiedenen Tagen und vor verschiedenen Notaren. Es befinden sich daher insgesamt 4 Beglaubigungsvermerke an dem Dokument, die alle mit Schnur und Siegel verbunden sind. Ich habe das gescannte Dokument signiert und eingeschickt.
Beanstandung: es handele sich um mehrere Löschungsbewilligungen, und zwar um 4 Stück (je Beglaubigungsvermerk eine). Das Dokument sei daher in 4-facher Ausfertigung einzureichen, also dasselbe Dokument 4 mal gescannt und 4 Mal signiert (und zwar jeweils mit neuer Signatur, nicht einmal signiert, 3mal kopiert und dann eingereicht)
Bevor ich mich sinnlos beschwere: Ist das so? Und wenn ja, warum? Die Löschungsbewilligung ist nur ein Dokument; der Umstand, dass es mehrere Beglaubigungsvermerke gibt, ändert daran nichts.
Im Handelsregister ist es seit jeher so, dass wenn z.B. Anmeldungen an verschiedenen Tagen unterschrieben werden (und daher mehrere Beglaubigungsvermerke erstellt werden müssen), ich das Dokument insgesamt scanne, signiere und einmal einreiche, nicht jede Beglaubigung einzeln.
Tom