Elektronischer Rechtsverkehr - wie viele Beglaubigungen?

  • Guten Morgen,

    ein Grundbuchamt, bei dem der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen eröffnet ist, hat die Art und Weise der Einreichung einer von mir eingereichten Löschungsbewilligung beanstandet. Gegenstand der Löschung ist ein Wegerecht. Die Löschungsbewilligung wurde von allen Eigentümern der herrschenden Grundstücke (insgesamt 12 Unterschriften) unterzeichnet, alles auf dem selben Blatt Papier, aber an verschiedenen Tagen und vor verschiedenen Notaren. Es befinden sich daher insgesamt 4 Beglaubigungsvermerke an dem Dokument, die alle mit Schnur und Siegel verbunden sind. Ich habe das gescannte Dokument signiert und eingeschickt.

    Beanstandung: es handele sich um mehrere Löschungsbewilligungen, und zwar um 4 Stück (je Beglaubigungsvermerk eine). Das Dokument sei daher in 4-facher Ausfertigung einzureichen, also dasselbe Dokument 4 mal gescannt und 4 Mal signiert (und zwar jeweils mit neuer Signatur, nicht einmal signiert, 3mal kopiert und dann eingereicht)

    Bevor ich mich sinnlos beschwere: Ist das so? Und wenn ja, warum? Die Löschungsbewilligung ist nur ein Dokument; der Umstand, dass es mehrere Beglaubigungsvermerke gibt, ändert daran nichts.
    Im Handelsregister ist es seit jeher so, dass wenn z.B. Anmeldungen an verschiedenen Tagen unterschrieben werden (und daher mehrere Beglaubigungsvermerke erstellt werden müssen), ich das Dokument insgesamt scanne, signiere und einmal einreiche, nicht jede Beglaubigung einzeln.

    Tom

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Guten Morgen, Tom.

    Ich würde die Sache so wie Du sehen. Da alle Eigentümer auf dem gleichen Blatt Papier unterzeichnet haben, sehe ich es als ein Dokument an (auch wenn mehrere Beglaubigungen erfolgt sind). Dafür spricht ja auch, dass alles mit Schnur und Siegel miteinander verbunden wurde. Mir würde deshalb eine elektronische Beglaubigung und eine Signatur ausreichen.

    Liebe Grüße
    Kati 2007

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Ich schließe mich euren beiden Meinungen an.
    In Liste 10 dürfte ich das auch nur 1x als eine Urkunde zählen.

    Ich weiß aber nicht, ob das nicht einen technischen Hintergrund hat. Ich könnte mir vorstellen, dass das Programm ein Problem hat, wenn mehrere unterschiedliche Beglaubigungsdaten zu einer Urkunde vorhanden sind. Es ist ja nicht so, dass man bei unterschiedlichen Tagen der Unterschriften einfach sagt: Gemäß Bewilligung vom XX und vom XY.
    Ich weiß aber nicht, inwieweit das Programm auf diese Daten Zugriff nimmt bzw. nehmen muss.
    Aber das darf natürlich nicht dein Problem sein. Es könnte ja auch sein, dass unterschiedliche Eigentümer auch an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Notaren gehen, um ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Das muss ja auch funktionieren.

    Wir sind hier mit dem elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen noch nicht so weit und wollen es eigentlich auch nicht allzu bald sein. :D

  • Guten Morgen, Tom.

    Ich würde die Sache so wie Du sehen. Da alle Eigentümer auf dem gleichen Blatt Papier unterzeichnet haben, sehe ich es als ein Dokument an (auch wenn mehrere Beglaubigungen erfolgt sind). Dafür spricht ja auch, dass alles mit Schnur und Siegel miteinander verbunden wurde. Mir würde deshalb eine elektronische Beglaubigung und eine Signatur ausreichen.

    Liebe Grüße
    Kati 2007

    Ebenso

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