Hallo liebe Kollegen,
ich habe hier einen etwas merkwürdigen Fall.
Das Zivilverfahren wird geführt von einer Nachlasspflegerin betreffend die unbekannten Erben des Beklagten
Nennen wir sie mal fiktiv Frau Bockstein.
Frau Bockstein ist Namenspartnerin der Kanzlei Bockstein & Partner, welche sich im Zivilverfahren bestellt.
Nunmehr wird Festsetzung nach §11 RVG beantragt von der Kanzlei Bockstein gegen die Auftraggeber, die unbekannten Erben des Beklagten, vertreten durch Frau Bockstein als Nachlasspflegerin.
Allein schon eine Anhörung kann doch gar nicht ordnungsgemäß erfolgen, geschweige denn ein §11 RVG Beschluss ?!
Tatsächlich ist die Anhörung sogar schon erfolgt, erst im Nachgang dazu ist die Problematik aufgefallen.
Ich tu mich aber schwer, das in Worte zu fassen.
Hat jemand so was schon mal gehabt?