Titel/Urkunde verpflichtet den Schuldner 110 % des Mindestunterhalts zu zahlen (Kind *2012). Der Schuldner bezahlt monatlich (jedoch nur) 250,00 EUR.
Das Kind pfändet nunmehr entstandene Rückstände und gleichzeitig 110 % des laufenden Mindestunterhalt der 2. und 3. Alterstufe (Seite 4 des Formulars).
Ich habe mitgeteilt, dass allenfalls die Differenz zwischen freiwilliger monatlicher Zahlung und Mindestunterhalt gepfändet werden kann.
Wie trage ich das aber im Formular ein?
Ich hätte im PfüB jetzt einfach auf Seite 4 bei "abzüglich sonstiger kindbezogener Leistungen.." 250,00 EUR ergänzt, den monatlichen Zahlbetrag entsprechend verringert (137,50 bzw. 221,50) und ggf. auf Seite 10 den Sachverhalt kurz erläutert.
Ich habe das Gefühl, das ist ne ziemlich dumme Frage, bin mir aber gerade überhaupt nicht sicher...