Welche Wirkung auf das Absonderungsrecht aus einem Pfändungspfandrecht hat eigentlich die 'Ruhendstellung' einer Kontopfändung? Ich meine die Fälle, in denen sich Pfändungsgläubiger, Bank und Schuldner vorinsolvenzlich darauf einigen, dass der Schuldner über sein Konto weiter verfügen darf, wenn er zB eine Ratenzahlung akzeptiert.
Ist hierdurch das Absonderungsrecht, das aus einem Pfändungspfandrecht folgt, weg? Also wie bei einer Rücknahme der Pfändung? Gibt es da Rechtsprechung, das wäre super, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte?