Hallo zusammen,
folgendes Problem: Eine Gläubigerbank meldet u.a. fällige (Alt-)Darlehensverbindlichkeiten i.H.v. rd. T€ 324 (von insgesamt 5,7 Mio. €) an. Gesamte Anmeldung erfolgte vormals nicht für den Ausfall, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass auch keine Sicherheit besteht. Es war eh schon schwierig die Altforderungen zu prüfen, gerade aufgrund der vorinsolvenzlich erfolgten Sicherheitenverwertung / bankseitig korrekter Verrechnung der vormals vereinnahmten Sicherheitenerlöse (enge/weite Zweckerklärungen).
Nun taucht nach Einreichung des Schlussberichts noch eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von T€ 24 auf, welche ich noch einziehen wollte. Das nunmehr zuständige Inkassobüro (Rechtsnachfolger der Bank) beansprucht diese LV und macht Absonderungsrechte an der LV geltend, obwohl vormals gerade keine Absonderung beansprucht wurde. Ein Abtretungsvertrag aus dem Jahre 1996 (Darlehen wurde in 1995 geschlossen!) wurde mir zum besagten Altdarlehen nun nachträglich vorgelegt. Der Zins war lediglich fest bis im Jahre 2000 vereinbart. Weitergehende (Folgedarlehens-)Verträge wurden hierzu nicht vorgelegt.
Muss ich mir nunmehr nachträglich die Abtretung bzw. das Absonderungsrecht entgegenhalten lassen? Grundsätzlich ist die Abtretung der Lebensversicherung für das Darlehen lt. den Formulierungen im Darlehens- wie auch im Abtretungsvertrag schon schlüssig. Allerdings fehlen mir die weiteren vertraglichen Vereinbarungen bzw. Prolongationsverträge ab 2000.
Wie würdet ihr euch hier verhalten? Die LV nur noch einziehen, absondern und eben nur Kostenbeiträge beanspruchen?