Zuständigkeit Führungsaufsicht

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich bin Rechtspflegerin am Amtsgericht in der Strafabteilung. Mir liegt eine Sache vor, in der es um die Neuberechnung der Führungsaufsicht geht, in der ich bzgl. der Zuständigkeiten etwas unsicher bin.

    Der VU (damals Jugendlicher) war aufgrund eines Urteils des LG A in einem psychiatrischen Krankenhaus im hiesigen Bezirk untergebracht, sodass die Vollstreckung bei uns lief. In 2016 wurde die Unterbringung von LG B für erledigt erklärt und Führungsaufsicht von 5 Jahren angeordnet. Der VU verließ die Klinik in den Bezirk des AG B und das Verfahren wurde von uns (AG A) dorthin abgegeben.Zwischenzeitlich hat das AG B das Verfahren nach einem neuen Umzug des VU an das AG C abgegeben. Nun soll nach Unterbrechungen der Führungsaufsicht eine Neuberechnung erfolgen und die StA hat die Akte zu mir bei AG A gesandt. Ich fühle mich unzuständig, insbesondere, da die Abgabe von B nach C sich ausdrücklich auch auf die im Rahmen der Führungsaufsicht zu treffenden Entscheidungen bezieht, weiß aber nicht, ob ich da richtig liege und konnte bisher auch in den Kommentierungen noch nichts finden, was mir helfen könnte. Ich fürchte, ich suche an der falschen Stelle.

    Kann mir von euch jemand sagen, wo ich die Antwort auf meine Frage finden kann oder mir vielleicht sogar die Antwort nennen?

    Danke im Voraus!

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