Guten Morgen
Bzgl. einer Überprüfung nach § 120 a ZPO werden mir eingereicht der Rentenbescheid (900 EUR) und ein Bescheid vom Sozialamt an den Sohn des zu Überprüfenden, dass Hilfe für die Pflege Pflegegrad 3 in HÖhe von 800 EUR nach § 61 SGB XII. Ist diese Hilfe für die Pflege als Einkommen zu berücksichtigen oder nicht? Lissner Rd. 33 sagt streitig