Hilfe zur Pflege Einkommen?

  • Guten Morgen

    Bzgl. einer Überprüfung nach § 120 a ZPO werden mir eingereicht der Rentenbescheid (900 EUR) und ein Bescheid vom Sozialamt an den Sohn des zu Überprüfenden, dass Hilfe für die Pflege Pflegegrad 3 in HÖhe von 800 EUR nach § 61 SGB XII. Ist diese Hilfe für die Pflege als Einkommen zu berücksichtigen oder nicht? Lissner Rd. 33 sagt streitig

  • Es kommt tatsächlich darauf an. Pflegegeld dürfte m.E. nicht (vollumfänglich) zu berücksichtigen sein. Wer erhält denn das Geld/auf wen ist der Bescheid ausgestellt?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Den Bescheid hat der Sohn erhalten bzw. ist an ihn gerichtet. Laut F-Akte ist er Betreuer. Aus dem Bescheid ist ersichtlich, dass der Vater im Heim lebt und das diese Pflege für die Hilfe unter Anrechnung der Eigenleistung für die Einrichtung, ein Betreuungszentrum, in welchem der Vater lebt, ist. Dürfte sich also nicht direkt um Pflegegeld wie beim Kind, sondern um sowas wie eine Pflegestufe, handeln.
    Wer das Geld bekommt ist nicht ersichtlich, da Bescheid nicht vollständig eingereicht wurde.

  • Das klingt für mich so, als würde der Sohn den Bescheid seines Vaters nur in seiner Eigenschaft als Betreuer erhalten, quasi "zur Kenntnis". Wenn es das Geld des Vaters ist und der Sohn als PKH-Partei gar nichts davon sieht, würde ich diese Hilfsleistung einfach außer Acht lassen. Da würde ich aber im Vorfeld nochmal in die Kontoauszüge der PKH-Partei schauen, ob da ein entsprechender Geldeingang zu sehen ist oder nicht, und auch nochmal (mit dem beigeordneten Anwalt) abklären, wer das Geld denn erhält. Die PKH-Partei ist ja auf den Trichter gekommen, dir den Bescheid im Zuge der Überprüfung ihrer Verhältnisse z.K. zu geben. Da war sie wahrscheinlich nur "übergründlich", aber abklären würde ich das schon.

    Ich sehe hier zwei mögliche Prüfungsergebnisse:

    - Es ist das Pflegegeld des Vaters und hat tatsächlich gar nichts mit der PKH-Partei selbst zu tun. Dann gehört das nicht zum Einkommen der PKH-Partei und interessiert mich nicht. Nicht, weil es Pflegegeld ist, sondern schon, weil es eben nicht Geld der PKH-Partei ist.
    - Es ist (doch) Pflegegeld, das die PKH-Partei für die Pflege des Vaters erhält (s. § 37 SGB XI). Dann ist es zu 1/3 als Einkommen der PKH-Partei zu berücksichtigen, s. z.B. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 23. Mai 2005 – 14 Ta 282/05 –, juris (Entscheidung wurde m.W.n. zuletzt in 2013 nochmal andernorts bestätigt).

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  • Vater ist VKH-Partei. Ich habe jetzt erstnmal eine vollständigen Kontoauszug und eine Erklärung bzgl. der Heimausgaben und Pflegestufe angefordert


    Da habe ich mal wieder zu schnell gelesen, sorry.

    Aufgrund des unvollständig vorliegenden Bescheids ist es nicht falsch, anzufragen. Wenn die Pflegeperson selbst die PKH-Partei ist, gilt m. M. n. § 13 Abs. 5 SGB XI bzw. der Gedanke daraus: Leistungen der Pflegeversicherungen sind in solchen Fällen grundsätzlich nicht als Einkommen zu werten.

    Wenn die PKH-Partei schon in Altersrente ist: Zusatz-Freibetrag nach § 21 Abs. 2 SGB II/20 SGB II (17% des Regelsatzes - 75,82 €, wenn ich mich nicht irre) nicht vergessen.
    Und die Akte nach Prüfungsabschluss weglegen. :eek: Bei einem Altersrentner mit Pflegegrad III erwarte ich beim besten Willen keine wirtschaftliche Verbesserung mehr.

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