Hinterleger = Empfangsberechtigter?

  • Guten Morgen,
    ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch und brauche dringend Hilfe, um meine Gedanken zu sortieren :oops:

    Mir liegt ein Hinterlegungsantrag mit folgenden Angabe vor:
    Hinterleger: 1.) Herr A und 2.) Frau B
    Bei HL durch einen Vertreter: zu 1): Rechtsanwalt A
    zu 2): Rechtsanwältin B
    Empfangsberechtigte: 1.) Herr A und 2.) Frau B

    Grund: Herr A und Frau B (=ehemalige Lebensgefährten) haben den ihnen zu je 1/2 gehörenden Grundbesitz an die Eheleute G verkauft und können sich über die Aufteilung des nach Ablösung der Grundpfandrechte verbleibenden Kaufpreises nicht einigen (140.000,- €).

    Eingereicht und unterschrieben wurde der HL-Antrag von Rechtsanwalt A.
    Auf das Rechts auf Rücknahme wurde nicht verzichtet.

    Als Anlagen wurden beigefügt:
    Kopie des Kaufvertrages
    Aufforderung des Notars an A und B und beide RAe zur Angabe einer Bankverbindung für die Restzahlung durch die Käufer
    Schreiben von RAin B an RA A, in dem sie Einverständnis mit der Hinterlegung des Restbetrages für A und B erklärt.

    Auf Nachfrage wurde mir Folgendes ergänzend mitgeteilt:
    Die Hinterlegung erfolgt nicht durch die Eheleute G, diese würden den Kaufpreis auf das Fremdgeldkonto des Rechtsanwalts A überweisen, welcher den streitigen Betrag dann an die HL-Stelle überweisen würde. Auf die (fehlende) schuldbefreiende Wirkung käme es daher nicht an.

    Kann ich die Hinterlegung annehmen? Ist Hinterleger nicht eigentlich Rechtsanwalt A? Oder kann ich das so hinnehmen und mache mir hier völlig unnötige Gedanken?

    Glaube, meine Frage ist blöd, aber irgendwie drehe ich mich gedanklich im Kreis und komme nicht raus...

  • Wieso soll der Anwalt A Hinterleger sein? Der RA vertritt seine Partei, was der RA sagt, sagt die Partei.
    Das Geld steht A und B zu, die das hinterlegen wollen, weil sie sich nicht einigen können, Dass das Geld von einem Dritten kommt ist mE unerheblich.
    Das ist im Endeffekt nichts anderes als nach einer Versteigerung. Dass da das Gericht hinterlegt, liegt daran, dass es von Amts wegen erfolgt.
    Es ist auch keine Annahmeverweigerung oder unbekannte IBAN. Da wären dann die Käufer die Hinterleger.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Was steht denn zur Kaufpreiszahlung im Kaufvertrag?

    Mir ist die Angabe, die Eheleute G "würden den Kaufpreis auf das Anderkonto von Anwalt A" überweisen etwas dünn. Wieso würden sie das denn tun? Da muß es doch eine Regelung geben.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Das ist mE unerheblich. Das Geld steht A und B zu. Die verweigern weder die Annahme noch verweigern sie die Angabe einer Bankverbindung. Sie sagen, dass sie sich nicht einigen können und das Geld hinterlegen wollen und geben dann als IBAN eben die des Gerichts an. Woher das Geld kommt, spielt für mich keine Rolle.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Danke schonmal für die Antworten:

    Kaufpreiszahlung sollte erfolgen:

    - Teilbetrag auf Konto X (vermutlich Kreditkonto)
    - Restbetrag auf ein noch zu benennendes Konto der Verkäufer - dieser Betrag soll jetzt hinterlegt werden.

  • Update:
    Habe soeben einen Anruf von Rechtsanwältin B bekommen, die nach dem Sachstand der Hinterlegung fragte; sie war davon ausgegangen, dass die Käufer direkt hinterlegen, die Variante mit Fremdgeldkonto des Kollegen war mit ihr so nicht abgesprochen, gefiel ihr auch nicht. Wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit stimmt sie der Verfahrensweise im Namen ihrer Mandantin aber zu.

    Werde daher jetzt die Hinterlegung annehmen. Vielen Dank nochmal für eure Unterstützung!

  • Würde mich hier gerne nochmal einmischen:
    Ich würde die Hinterlegung in der geschilderten Art und Weise auf keinen Fall annehmen. Hinterlegung für sich selbst? Und was soll der HL-Grund sein?

    Hätte der RA das Geld auf dem Konto und will es los werden, gerne. Aber so...

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