Guten Morgen,
ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch und brauche dringend Hilfe, um meine Gedanken zu sortieren
Mir liegt ein Hinterlegungsantrag mit folgenden Angabe vor:
Hinterleger: 1.) Herr A und 2.) Frau B
Bei HL durch einen Vertreter: zu 1): Rechtsanwalt A
zu 2): Rechtsanwältin B
Empfangsberechtigte: 1.) Herr A und 2.) Frau B
Grund: Herr A und Frau B (=ehemalige Lebensgefährten) haben den ihnen zu je 1/2 gehörenden Grundbesitz an die Eheleute G verkauft und können sich über die Aufteilung des nach Ablösung der Grundpfandrechte verbleibenden Kaufpreises nicht einigen (140.000,- €).
Eingereicht und unterschrieben wurde der HL-Antrag von Rechtsanwalt A.
Auf das Rechts auf Rücknahme wurde nicht verzichtet.
Als Anlagen wurden beigefügt:
Kopie des Kaufvertrages
Aufforderung des Notars an A und B und beide RAe zur Angabe einer Bankverbindung für die Restzahlung durch die Käufer
Schreiben von RAin B an RA A, in dem sie Einverständnis mit der Hinterlegung des Restbetrages für A und B erklärt.
Auf Nachfrage wurde mir Folgendes ergänzend mitgeteilt:
Die Hinterlegung erfolgt nicht durch die Eheleute G, diese würden den Kaufpreis auf das Fremdgeldkonto des Rechtsanwalts A überweisen, welcher den streitigen Betrag dann an die HL-Stelle überweisen würde. Auf die (fehlende) schuldbefreiende Wirkung käme es daher nicht an.
Kann ich die Hinterlegung annehmen? Ist Hinterleger nicht eigentlich Rechtsanwalt A? Oder kann ich das so hinnehmen und mache mir hier völlig unnötige Gedanken?
Glaube, meine Frage ist blöd, aber irgendwie drehe ich mich gedanklich im Kreis und komme nicht raus...