Insolvenz - Grundbuch - HR

  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht weiter....ich bearbeite Grundbuchsachen und habe jetzt einen Fall bei dem ich nicht weiterkomme.

    Bei mir im GB ist in Abt. II eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine GmbH & Co. KG eingetragen. Über deren Vermögen im Jahr 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; 2019 wurde das Inso-Verfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. Dies ist so alles auch im HR eingetragen.
    Die Löschung der KG im Register ist noch nicht erfolgt wg. der noch im GB eingetragenen Dienstbarkeit.

    Mein Problem ist jetzt: Wer bewilligt mir die Löschung der Dienstbarkeit?

    Eigentlich war ich der Meinung, dass die Gesellschaft als Liqidationsgesellschaft fortbesteht; nach gesetzllicher Regelung sind dann alle Gesellschafter Liquidatoren oder eben diejenigen nach gesellschaftsvertraglicher Regelung. Alle Gesellschafter melden die Liquidatoren und deren Vertretungsmacht zum HR an, dies wird eingetragen und die vertretungsberechtigten Liquidatoren bewilligen mir formgerecht die Löschung der Dienstbarkeit.

    Jetzt hab ich das hier gefunden
    https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata…gl1%2Eglb%2Ehtm

    In Rn. 411 steht, dass bei Aufhebung des IV nach Vollzug der Schlussverteilung keine Liquidation erfolgt bzw. diese auch nicht im HR eingetragen wird.
    "Nach Schlussverteilung aber noch vor der Löschung erforderliche nachträgliche Liqidationshandlungen sind gem. § 203 InsO ebenfalls durch den IV vorzunehmen".

    Also müsste jetzt das Insolvenzgericht tätig werden, oder?

    So einen Fall hatte ich wirklich noch nie!

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