Hallo,
ich habe zum ersten Mal die Gründung einer SCE auf dem Tisch. Ich bin mir nicht sicher, ob die Satzung in notarieller Form gem. § 23 Abs. 1 S. 1 AktG beurkundet werden muss. Grundsätzlich verweist § 2 SCEAG auf die Gründungsvorschriften der §§ 32 - 35 AktG, jedoch nicht speziell auf §23 AktG. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Wer hat schon mit einer SCE zu tun? Ganz vielen lieben Dank!