Hallo zusammen.
ich habe folgendes Problem.
Der Zwangsversteigerungstermin zur Aufhebung der Gemeinschaft steht an und es wird ein Einfamilienhaus versteigert.
Auf dem Dach des Hauses befindet sich eine Photovoltaikanlage. Diese Anlage ist vom SV im Gutachten bewertet worden. Es handelt sich um eine Anlage, die abgebaut werden kann.
Die Antragstellerin hat bezüglich der Anlage die Freigabe am 06.04.2021 erklärt, der Antragsgegner, welcher dem Verfahren am 12.01.2021 beigetreten ist, hat sich dazu nicht geäußert. Seine Äußerungen hinsichtlich der Anlage beschränkte sich darauf, dass er die Anlage in den ursprünglichen defekten Zustand zurückversetzt habe.
Im Verkehrswertfestsetzungsbeschluss habe ich die Anlage nicht mit bewertet.
Nun of dem Termin kommt er damit, dass die Anlage sich in seinem alleinigen Besitz befindet und ein Nutzungsvertrag für die Dachflächen besteht. Eine Kopie des Vertrages legt er vor.
Der Vertrag beginnt mit Vertragsabschluss (2011) und läuft mindestens über die Laufzeit der gesetzlich garantierten Vergütung durch das EEG (=31.12.2031).
Was passiert im Rahmen meines Verfahrens mit der Anlage, wenn das Objekt versteigert wird?
Hätte ich im Verkehrswertfestsetzungsbeschluss die Anlage mit einem Wert festsetzen müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe:)