Hallo an alle,
folgender Fall:
Eine Person (zu 50% befreiter Vorerbe) verkauft sein Haus (Vorerbenstatus und Nacherbenvermerk im GB eingetragen) an einen Verwandten (kein Nacherbe). Der Verkäufer geht von der Entgeltlichkeit aus. Zur Unterstreichung wird ein Sachverständigengutachten angefügt, welches den Kaufpreis nachweist. Zudem liefert der Verkäufer (und zu 50% befreiter Vorerbe) eine unterschriebene Erklärung wie er zu dem Kaufpreis gekommen ist und dass er den Preis als entgeltlich und ohne Schenkungsanteil betrachtet.
Käufer und Verkäufer sind sehr unruhig und nervös, da ein Nacherbe bereits angekündigt hat gegen den Verkauf vorzugehen (aus Prinzip ohne den Preis zu kennen).
Das GBA wird den Nacherben Stellungnahme zur Entgeltlichkeit gewähren. Sind die Verkäufer/Käufer auf der sicheren Seite mit einem Wertgutachten oder befürchten diese zurecht, dass da noch was nachkommt?
Zum Verständnis: Da der Wirksamkeitsvermerk zur Fälligkeitsvoraussetzung wird, ist hier der Verkäufer zur rechtlichen Durchsetzung des Wirksamkeitsvermerks befugt oder doch der Erwerber?
Besten Dank im Voraus!
Lg balero