Hallo zusammen,
ich habe folgendes "Problem":
Ich habe ziemlich oft Fälle in denen ich die PKH-Vergütung auszahle, aber kein Kostenfestsetzungsantrag gestellt wird.
Es fällt mir dann schwer einen Übergang auf die Staatskasse festzustellen, da ich ja nicht weiß wie hoch der Übergang ist.
Im Falle dass der Kläger PKH hat und die Beklagte die Kosten in voller Höhe trägt, könnte ich mich noch irgendwie damit abfinden den Übergang auf die Staatskasse festzustellen, da der RA dann ja immer noch nur in gleicher Höhe das Recht hätte seine (Differenz-)Kosten titulieren zu lassen.
In dem Fall in dem aber eine Kostenquotelung beschlossen wurde, sträubt es sich in mir hingegen einen Übergang festzustellen, wenn es keine KFAs gibt.
Hintergrund ist, dass die Höhe des Übergangs unterschiedlich ist, je nachdem ob und wie hohe Kosten die Erstattungspflichtige anmeldet.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
LG