Kostenfestsetzung selbstständiges Beweisverfahren

  • Hallo,

    im selbstständigen Beweisverfahren wurden nach Fristsetzung gem. § 494a ZPO die Kosten mit Beschluss vom 07.06.21 dem Antagsgegner auferlegt, nachdem dieser innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Klage erhoben hat (in diesem Fall wurde dem Gegner die Frist gesetzt.)
    Sodann wurde Kostenfestsetzungsbeschluss auf Antrag erlassen gegen den Gegner zu Gunsten des Antragstellers.
    Nun teilt der Anwalt der Antragsgenerpartei mit, dass wohl beim Landgericht Klage erhoben wurde seitens der Antragstellerpartei (am 10.06.21, d.h. nach Kostenentscheidung durch das AG). Dieser sagt nun, die Kostenentscheidung bleibe dennoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und der Kostenfestsetzungsbeschluss hätte nicht erlassen werden dürfen.

    Ist dieser nun aufzuheben oder wie ist zu verfahren? Andererseits erfolgte die Klageerhebung ja bereits nach der Kostengrundentscheidung durch das AG

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