Huhu,
ich habe folgendes Problem:
Aus übernommenen Rückständen habe ich noch einen Quellenpfändungsantrag aus 2019 zu entscheiden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellern haben die Voraussetzungen vorgelegen.
Ich habe nun folgendes Problem:
1) Ich weiß nicht, ob zwei Jahre später noch beim Arbeitgeber gepfändet wird.
2) Es kam seither eine weitere Kontopfändung hinzu.
Wenn ich jetzt den Beschluss erlasse, ohne dass in dem weiteren Verfahren eine Anordnung erfolgt, wird ja an den eigentlich nachrangigen Gläubiger abgeführt und ich führe damit eine Rangverschiebung herbei...
Ich hab mir vom Schuldner eine aktuelle Übersicht der Pfändungen auf dem Konto angefordert, sowie einen Nachweis darüber, dass das Arbeitseinkommen weiterhin gepfändet ist.
Ferner habe ich ihn darauf hingewiesen, dass die Wirkung der Freigabe an ihn nur eintritt, wenn er den Antrag in jedem Verfahren stellt.
Dieser reagiert nicht...
Was nun?