Reallast Pflegeverpflichtung hinreichend bestimmt?

  • Guten Morgen,

    ich brauch zu folgendem Problem einen Denkanstoß bzw. Bestätigung:

    Ich soll eine Reallast mit (nur) folgendem Inhalt eintragen:
    Die Erschienene zu 2. ist verpflichtet, den Erschienen zu 1. zu pflegen.
    Es folgt eine Einschränkung, dass dies nur zu erfolgen hat, wenn ihr die Pflege - unter verschiedenen Voraussetzungen (wie BGH DNotZ 1996, 93) - zumutbar ist und das die Verpflichtung ruht, sofern eine Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim erforderlich ist.

    Sonst steht nix drin. Also greift die Pflegeverpflichtung einfach immer, egal ob krank, alt, welche Pflegestufe? Aber was gehört dann zur Pflege dazu? Ich halte das für zu unbestimmt, denn es gibt ja überhaupt keine Anhaltspunkt, welchen Umfang die Pflege haben soll. Seht ihr das auch so?

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