Genehmigung Kaufvertrag/Verfügung über gesamtes Vermögen

  • Hallo,

    mir wurde vom Notar ein Kaufvertrag zur Genehmigung vorgelegt. Eine 17 Jährige kauft drei landwirtschaftliche Grundstücke für 5.800 €. Da mir die Hintergründe des Rechtsgeschäfts nicht bekannt waren, habe ich den alleinsorgeberechtigten Vater angeschrieben. Parallel habe ich die Gemeinde um Mitteilung des Bodenrichtwerts gebeten.
    Dieser teilt mir nun mit, dass er hauptberuflicher Landwirt ist und ihm die Grundstücke zum Kauf angeboten wurden. Da seine Tochter eine kleine Geldanlage für ihr Sparguthaben gesucht habe, haben sie sich entschlossen die Grundstücke für sie zu kaufen.
    Seine Tochter hat außer dem Sparvermögen kein sonstiges Vermögen.

    Ich habe durchaus Bedenken die Sache zu genehmigen. Ich erkenne keine Vorteile für die Minderjährige. Die Tatsache, dass sie ihr gesamtes Sparguthaben einsetzt gefällt mir auch nicht. Was soll sie denn mit den Grundstücken anfangen? Eventuelle Pachteinnahmen dürften sich in Grenzen halten.
    Was meint ihr?

  • Pachteinnahmen und/oder die Wertsteigerung des Grundstücks (falls erwartbar) dürften die evtl. Zinsen auf einem Sparbuch übersteigen. Ich würde also je nachdem, was die Jugendliche dazu zu sagen hat evtl. schon genehmigen.

  • Ich würde das auch nicht so dogmatisch sehen.

    Ein Problem sähe ich dann, wenn der Vater als hauptberuflicher Landwirt die Grundstücke nutzt, dann sollte ein Pachtvertrag geschlossen werden, bei dem das Kind durch einen Ergänzungspfleger vertreten wäre. Bei der 17jährigen bräuchte es dann auch keine Genehmigung, wenn der Vertrag mindestens jährlich kündbar ist.

    Andere verplempern ihr Geld für getunte Fahrzeuge, für Urlaube oder einfach so, da finde ich den Erwerb von Äckern nicht falsch, auch wenn es mir persönlich als Städter völlig fremd ist...

  • Wie hat sich denn die bald Volljährige selbst dazu geäußert?

    Das halte ich für die Kernfrage. Durch eine Anhörung sollte sich klären lassen, was die Tochter mit den Grundstücken anfangen will und wo sie die Vorteile sieht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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