Nachlassinsolvenz und Steuern

  • Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des E wurden einige Lebensversicherungen verwertet, die in 'normalen' Verfahren zu Masseverbindlichkeiten in Form von Steuerforderungen geführt hätten.

    Wie ist das aber in Nachlassverfahren? Hier ist die Besonderheit, dass nicht das Land Fiskalerbe ist sondern weiterhin ein Nachlasspflegschaftsverfahren zum Auffinden unbekannter Erben läuft. Dort wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Erbe mehr auftauchen, aber man weiß ja nie ...


    Also, kann der IV das Verfahren guten Gewissens abschließen oder müssen die Erträge aus den LV steuerlich erklärt werden, und können dabei Masseverbindlichkeiten entstehen?

    Grüße

  • Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des E wurden einige Lebensversicherungen verwertet, die in 'normalen' Verfahren zu Masseverbindlichkeiten in Form von Steuerforderungen geführt hätten.

    Wie ist das aber in Nachlassverfahren? Hier ist die Besonderheit, dass nicht das Land Fiskalerbe ist sondern weiterhin ein Nachlasspflegschaftsverfahren zum Auffinden unbekannter Erben läuft. Dort wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Erbe mehr auftauchen, aber man weiß ja nie ...


    Also, kann der IV das Verfahren guten Gewissens abschließen oder müssen die Erträge aus den LV steuerlich erklärt werden, und können dabei Masseverbindlichkeiten entstehen?

    Grüße


    hm, auch wenn ich von Steuerrecht keine Ahnung habe (mit Ausnahme davon, dass das Finanzamt eigentlich alles bekommen will, was man einnimmt, außer du bist biologielehrer und willst die Nahrung der Schildlkrötensammlung steuerlich absetzen):
    denke dir den Fall so: die Erben haben eine Nachlassinsolvenz beantragt: dann wären dies wohl Masseverbindlichkeiten, weil sie durch die Verwertung anfallen... außer man käme (da wäre die Finanzverwaltung jedenfalls dann für, wenn es nicht reichen würde, dass dei Erben genuin haftenI ..... wer weiß das schon....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Wie wäre es denn, wenn das Land (hier: NRW) Fiskalerbe wäre? Wären dann nicht Steuerschuldner und -gläubiger identisch, so dass 'Konfusion' einträte?

    hätte wätte fahradkette :teufel:

    zur geistigen Erbauung: BFH v. 2.4.2019 - IX R 21/17

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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  • Wie wäre es denn, wenn das Land (hier: NRW) Fiskalerbe wäre? Wären dann nicht Steuerschuldner und -gläubiger identisch, so dass 'Konfusion' einträte?

    hätte wätte fahradkette :teufel:

    zur geistigen Erbauung: BFH v. 2.4.2019 - IX R 21/17

    Danke, hilft mir ehrlich gesagt auch nicht wirklich ...

    Dass der Schuldner in dem BFH-Fall für die ESt-Verbindlichkeiten nachhaftet war mir schon bewusst, da hatte der IV offenbar tief gepennt. Passt aber auf meinen Fall nicht wirklich. Wir wollen ja ganz korrekt die Einnahmen aus den LV erklären und ggf. versteuern, fragt sich halt nur, ob das in der Konstellation geht?

    Man könnte es natürlich einfach sein lassen (wie der IV in dem BFH-Fall), die Nachhaftung träfe dann wahrscheinlich die unbekannten Erben? Die wiederum könnten dann - in Form des Nachlasspflegers - auf die Idee kommen, den IV auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

    Wird mir alles etwas zu komplex, wie handhaben denn die IVs hier generell die steuerlichen Pflichten in Nachlassverfahren?

  • Vorliegend würd ich mal einen Steuerberater kontaktieren, ob das wirklich steuerbar ist. Wenn ja, dürfte die Abführung der Steuer Verwalterpflicht sein, weil sonst eine Haftung (§ 60 InsO) im Raum stünde.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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  • Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des E wurden einige Lebensversicherungen verwertet, die in 'normalen' Verfahren zu Masseverbindlichkeiten in Form von Steuerforderungen geführt hätten.

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    Def ich zunächst nochmal zum Sachverhalt nachfragen: Wie will man in einem Nachlassinsolvenzverfahren Lebensversicherungen "verwerten"?
    In einem normalen Insolvenzverfahren wird eine Lebensversicherung verwertet, indem man sie entweder kündigt und den Rückkaufswert zur Masse zieht oder aber die Versicherung auf dem Sekundärmarkt verkauft (so man einen nicht-betrügerischen Aufkäufer findet).
    Im Nachlssinsolvenzverfahren kann es beides eigentlich nicht geben, denn es ist schlicht der Versicherungsfall, nämlich der Tod des Versicherten, eingetreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des E wurden einige Lebensversicherungen verwertet, die in 'normalen' Verfahren zu Masseverbindlichkeiten in Form von Steuerforderungen geführt hätten.

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    Def ich zunächst nochmal zum Sachverhalt nachfragen: Wie will man in einem Nachlassinsolvenzverfahren Lebensversicherungen "verwerten"?
    In einem normalen Insolvenzverfahren wird eine Lebensversicherung verwertet, indem man sie entweder kündigt und den Rückkaufswert zur Masse zieht oder aber die Versicherung auf dem Sekundärmarkt verkauft (so man einen nicht-betrügerischen Aufkäufer findet).
    Im Nachlssinsolvenzverfahren kann es beides eigentlich nicht geben, denn es ist schlicht der Versicherungsfall, nämlich der Tod des Versicherten, eingetreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Seit wann ist das Insolvenzverfahren denn ein Nachlassinsolvenzverfahren?
    Seit Eröffnung?
    Oder ist der Schuldner erst im Verlauf des Verfahrens gestorben?
    Falls letzteres der Fall sein sollte, wurden die Lebensversicherungen vor dem Tod des Schuldners verwertet?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Im Insolvenzverfahren über den Nachlass des E wurden einige Lebensversicherungen verwertet, die in 'normalen' Verfahren zu Masseverbindlichkeiten in Form von Steuerforderungen geführt hätten.

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    Def ich zunächst nochmal zum Sachverhalt nachfragen: Wie will man in einem Nachlassinsolvenzverfahren Lebensversicherungen "verwerten"?

    Zum Sachverhalt, da habe ich mich tatsächlich etwas ungenau ausgedrückt:


    Es handelte sich um eine private Rentenversicherung, aus der der Erblasser zu Lebzeiten bereits eine monatliche Rente bezog. Der Erblasser war der Versicherungsnehmer, seine Ehefrau 'versicherte Person'.


    Lt. Versicherungsbedingungen hatte der Erblasser so lange Anspruch auf die Rente, so lange die 'versicherte Person' - seine Ehefrau - lebt. Anspruchsinhaber war ausdrücklich der Erblasser als Versicherungsnehmer. Dieser Anspruch ging dann bei seinem Tod auf die Erben über. Im dann eröffneten Nachlassinsolvenzverfahren zog der IV zunächt die monatlichen Leistungen und dann eine Abschlusszahlung ein.

  • Seit wann ist das Insolvenzverfahren denn ein Nachlassinsolvenzverfahren?
    Seit Eröffnung?
    Oder ist der Schuldner erst im Verlauf des Verfahrens gestorben?
    Falls letzteres der Fall sein sollte, wurden die Lebensversicherungen vor dem Tod des Schuldners verwertet?


    Es war von Anfang an ein Nachlassinsolvenzverfahren. Den Antrag hat der Nachlasspfleger gestellt.

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