Hallo,
ich habe hier ein Problem, bei dem ich nicht weiter weiß.
Vorsteuerabzugsberechtigte PKH-Partei gewinnt den Prozess. RA beantragt Kostenerstattung einschließlich MwSt. aus der Landeskasse. Soweit so gut.
Wie sieht jetzt der Landeskassenübergang aus? Die gegnerische Partei ist aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der PKH-Partei ja nur verpflichtet, den Nettobetrag zu zahlen. M. E. kann ich als Landeskasse deshalb auch nur diesen Betrag verlangen. Jetzt habe ich also einen Betrag x in Höhe der Mehrwertsteuer, die ich zwar an den PKH-Anwalt auszahlen muss, aber von der Gegenseite nicht erstattet verlangen kann. Bleibt die Landeskasse nun darauf sitzen?
Das passt doch irgendwie nicht. Habt ihr irgendwelche Ideen?