Hallo Ihr und Moin!!
Wir beabsichtigen, gegen eine ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen (Rechtsbehelf). U.a. hängt es davon ab, wie hoch die Kosten hierfür sind, wenn wir hier unterliegen sollten.
Ich habe hierüber leider nicht ansatzweise was gefunden, auch nach welchem Streitwert sich dies bemessen könnte. Es geht um um ein Einziehungsverfahren an dem sich unsere Mandantin beteiligen möchte, die Staatsanwaltschaft verweigert dies.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank!