Nachlassinsolvenz ü.d.V. des Bürgen - vormalige Bürgschaften - weitere SI

  • Hallo zusammen,

    folgendes Problem: Der Schuldner ist verstorben. Nachlassinsolvenzverfahren wurde auf Antrag der Erben eröffnet. Schuldner hat für diverse Gesellschaften (GmbHs), bei welchen er vormals Gesellschafter wie auch GF war, Bürgschaften gegenüber Banken abgegeben. Daneben bestanden weitere Sicherheiten, insbesondere mit weiten Zweckerklärungen, welche der Verstorbene aber immer nur für seine privaten Verbindlichkeiten gestellt hat, nicht für die GmbHs. Nur mit der BÜ haftet er mit seinem Vermögen gegenüber den GmbHs bezüglich div. Kredite und Darlehen (enge Zweckerklärung).

    Kann die betreffende Bank nunmehr die Sicherheit (hier neben der BÜ eine Photovoltaikanlage mit einem Wert im oberen fünfstelligen Bereich) aufgrund der Bürgschaft (weite ZE) auch für die Bürgschaftsverbindlichkeiten des Verstobenen gegenüber den beiden GmbHs als Absonderungsrecht beanspruchen? Das Darlehen, mit welcher die PVA finanziert wurde, valutiert lediglich noch mit rd. 20.000,00 €.

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