Hallo,
wie handhabt ihr folgende Fälle:
Antrag auf Eintragung einer Teilungserklärung vom Januar 2021 nach § 8 WEG liegt vor. Es war eine Nachtragsbeurkundung erforderlich u.a. wurden die Bestimmungen dem neuen WEG angepasst und Sondernutzungsrechte leicht verändert sowie die Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung rausgenommen. Das Sondereigentum wurde nicht verändert. Die Teilungserklärung wurde mittlerweile gewahrt.
Jetzt liegen lauter Anträge auf Eintragung von AV und GS vor, die noch auf die ursprüngliche Teilungserklärung Bezug nehmen und die Änderungen nicht umfassen. Diese wurden vor Wahrung der Teilungserklärung beurkundet. Fordert ihr diesbezüglich Nachtragsbeurkundungen an, die die
Änderungen zum Gegenstand des Kaufvertrags machen? Und wenn Ja, könnte diese Erklärung die Notariatsangestellte abgeben?