Hallo,
auf Klägerseite fand ein Anwaltswechsel statt im laufenden Verfahren. Nun stellt Anwalt 1 (der ursprüngliche) einen Antrag nach § 11 RVG und rechnet eine 1,3 Verfahrensgebühr ab.
Das Verfahren ist aktuell auf Antrag der Beklagtenpartei (da diese angeblich eine aufrechenbare Gegenforderung inne hat) mit Beschluss vom 26.05.2021 gem. § 148 ZPO ausgesetzt samt Fristsetzung zur Klageerhebung für die Beklagtenpartei hins. der Gegenansprüche. Die Klageerhebung erfolgte inzwischen beim Arbeitsgericht. Eine Kostengrundentscheidung im amtsgerichtlichen Zivilverfahren ist noch nicht ergangen, die WV beim Richter liegt auf 2 Monaten.
Meine Frage ist nun, wie mit dem Antrag nach § 11 RVg zu verfahren ist. Zum einen im Hinblick auf den Anwaltswechsel, ferner im Hinblick auf die noch ausstehende Kostengrundentscheidung / Verfahrensabschluss
Danke und LG