Hallo zusammen,
ich habe eine Ergänzungspflegschaft, die schon länger läuft, da der Mutter die Vermögenssorge bezüglich des Nachlasses gemäß § 1666 BGB entzogen wurde. Ich habe nun den Jahresbericht nebst Rechnungslegung angefordert sowie moniert, dass Kontoauszüge einzureichen sind.
Die Ergänzungspflegerin teilt mit, dass nur Zweitschriften der Kontoauszüge erstellt werden können. Hierfür würden durch die Bank einige Kosten anfallen. Sie fragt nun, wie diese abgerechnet werden. Also ob sie diese quasi im Rahmen der Vergütung durch die Pflegschaft abgerechnet werden können. Mir stellt sich nun die Frage, ob diese nicht dann eher aus dem Nachlassvermögen zu zahlen sind oder? Ich stehe etwas auf dem Schlauch..